Haan „Darstellung erweckt falschen Eindruck“

Haan · Bürgermeisterin Bettina Warnecke: Ratsbeschluss war rechtens.

 Bürgermeisterin Bettina Warnecke.

Bürgermeisterin Bettina Warnecke.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

(RP) Es sei in der Ratssitzung nicht um die Besetzung von Ämtern oder „Posten“ gegangen, sondern allein um die Frage, ob sich die für die geplante Stadtentwicklungsgesellschaft vorgeschlagenen Geschäftsführer dem Rat mit ihren Zielen „förmlich vorstellen“ sollten. Deshalb erwecke der RP-Artikel „Posten-Besetzung hat Nachspiel“ (17. Juli) erwecke einen „vollkommen falschen Eindruck“, schreibt Bürgermeisterin Bettina Warnecke. Beide Personen (der Technische Beigeordnete und der Leiter des städtischen Bauhofs) seien dem Rat „hinlänglich bekannt“. Die Ziele der Stadtentwicklungsgesellschaft ergäben sich aus dem Gesellschaftervertrag. Deshalb habe die Mehrheit der Ratsmitglieder eine Vorstellung der Kandidaten für überflüssig gehalten und einen Antrag der WLH mit 34 zu vier Stimmen abgelehnt. Es habe auch keine „mehrfache Abstimmung“ gegeben. Sie habe ihre Frage, ob eine Vorstellung erwünscht sei, wegen akustischer Probleme wiederholen müssen. Dann sei das erste ablehnende Abstimmungsergebnis wegen noch fehlender Stimmen angezweifelt worden, so dass sie erneut habe abstimmen lassen. Die WLH habe dies so dargestellt, dass ihr das Stimmverhalten „nicht gepasst“ habe. Das sei „absurd“. Der Begriff „juristisches Nachspiel“ sei „irreführend“. Sie habe die Beschwerde der WLH-Fraktion an die Kommunalaufsicht weitergegeben: „Das ist die übliche Verfahrensweise.“ Inzwischen liege die Antwort vor. Sie bescheinige, dass der Ratsbeschluss nicht zu beanstanden sei. „Ein Verstoß gegen geltendes Recht ist nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht erkennbar“, betont Warnecke. Der WLH-Antrag auf Aufhebung des Ratsbeschlusses wird wie der Widerspruch zur Ratsniederschrift und die von der Verwaltung empfohlene Änderung des Gesellschaftsvertrages auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 29. Oktober gesetzt. Vorher werde die Gesellschaft nicht gegründet.

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