Zankapfel in Erkrath Neanderhöhe: Erschließung geht weiter

ERKRATH · Eine knappe Ratsmehrheit ist für die gewerbliche Weiterentwicklung der Ackerfläche an der Hochdahler Straße. Die eisenzeitlichen Funde hätten keine überregionale Bedeutung.

 Mit Baggern waren Ende November 2020 die Furchen für die archäologischen Untersuchungen gezogen worden.

Mit Baggern waren Ende November 2020 die Furchen für die archäologischen Untersuchungen gezogen worden.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Nach dem Ausschuss für Umwelt und Planung hat nun auch der Hauptausschuss den Weg freigemacht zur Erweiterung des Gewerbegebiets an der Neanderhöhe. Archäologische Funde aus der Eisenzeit (bis 150 vor Christus) hatten zunächst aufhorchen lassen und den Naturschützern neue Hoffnung gegeben, die Bebauung doch noch verhindern zu können.

Doch eine knappe Ratsmehrheit will die gewerbliche Entwicklung in Erkrath, um die Gewerbesteuereinnahmen dauerhaft zu erhöhen. Sie sieht in den Funden keine überregionale Bedeutung und auch keinen Wendepunkt in der Geschichtsschreibung Hochdahls.

Die BmU-Fraktion hatte zuvor drei Anträge gestellt: Zunächst sollte erneut über den Bürgerantrag abgestimmt werden, der eine komplett neue Herangehensweise an die Nutzung der Neanderhöhe forderte. Sollte dies abgelehnt werden, schlug die BmU vor, zumindest die Ausschachtungen der Erschließungsstraße archäologisch überwachen zu lassen.

Schließlich sollte mit weiteren Verfahrensschritten gewartet werden, bis die schon vorgesehene zweite archäologische Untersuchung der Gesamtfläche beendet ist. Alle drei Anträge wurden mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt. Kommentar von Peter Knitsch (Grüne): „Die Befürworter des Gewerbegebietes haben die BmU geschickt an der Nase herumgeführt. Nun ist das letzte Feigenblatt auch noch gefallen“.

Beschlossen wurde dagegen der Verwaltungsvorschlag, auf die Aufnahme von Klauseln zur Archäologie in den Kaufverträgen mit den zukünftigen Grundstückskäufern zu verzichten. Laut LVR sei dies nämlich nicht zulässig, vielmehr müsse die Stadt als Behörde selbst die archäologische Begleitung sicherstellen und überwachen.

Im Vorfeld der Beratungen hatten 20 Erkrather Bürger in einem Antrag an die Politik für ein behutsames Vorgehen nach den eisenzeitlichen Funden appelliert. Für Initiator Wolfgang Heuschen ist die Sache klar: „Der Zusatz ,Fundort des Neandertalers‘ auf den Erkrather Ortsschildern verpflichtet“, sagt der Archäologe, der gelegentlich auch für das Neanderthal-Museum arbeitet. Eine gründliche archäologische Untersuchung der Neanderhöhe sei daher nun geboten.

Der Bürgerantrag zielte darauf, dass im Vorfeld der Erschließungs- bzw. Baumaßnahmen archäologische Untersuchungen – mindestens bis zur maximalen Eingriffstiefe – auf altsteinzeitliche Fundstellen erfolgen. Denn nur wenige hundert Meter von dem geplanten Baugebiet entfernt hätte es auch mehrere altsteinzeitliche Fundstellen gegeben, die im Zuge des Kalksteinabbaus im Tal entdeckt, jedoch weitgehend undokumentiert geblieben und zerstört worden sind.

Die berühmteste dieser unwiederbringlich zerstörten Fundstellen sei die „Kleine Feldhofer Grotte“, in der 1856 die mittlerweile weltberühmten Überreste des Neandertalers (zirka 40.000 vor Christus) gefunden wurden. Weil man seinerzeit die Bedeutung der Funde nicht erkannte, fielen mehrere altsteinzeitliche Fundstellen dem Kalkabbau zum Opfer und wurden ohne weitere Untersuchungen zerstört. Dies solle sich nicht wiederholen, so der Appell der Bürger.

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