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Erkelenz Urteile im Tankstellen-Raub-Prozess

Erkelenz · Gefasst reagierten die vier Mönchengladbacher (19 bis 23 Jahre), als die Erste Jugendkammer des Landgerichts am Donnerstag die Urteile verkündete. Bereits zu Prozessbeginn waren die Angeklagten geständig. Am 19. Dezember 2011 beschlossen die jungen Männer, "Geld zu machen". Sie fuhren nach Jüchen. Eine Tankstelle war das Ziel.

Zwei Angeklagte übernahmen die Rolle der Späher. Ein bereits verurteilter Bruder des 23-Jährigen und der jüngste Mitangeklagte betraten den Verkaufsraum. Die Angestellte (19) wurde mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe einer Kleingeldkasse mit 200 Euro gezwungen. Den 23-jährigen Metzger und den 20 Jahre alten Schüler verurteilte das Gericht am Donnerstag wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung. Die Angeklagten hatten in Jüchen die Gehilfenrolle gespielt, als sie die Lage scheckten und Schmiere standen. Der 23-Jährige bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der jüngere Angeklagte erhielt eine zweijährige Jugendstrafe, ebenfalls mit Bewährung. Bewährungsauflagen fordern von dem 20-Jährigen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und von dem Älteren 500 Euro für den Verein für Bewährungshilfe.

Die beiden Haupttäter, der 19-Jährige und ein 23 Jahre alter Angeklagter, hatten sich auch für den zweiten Raubüberfall am 28. Dezember 2011 auf eine Tankstelle in Erkelenz bewaffnet, diesmal mit einem Messer und einer ungeladenen Gaspistole. Beteiligt waren in Erkelenz auch der bereits verurteilte Bruder des 23-Jährigen und ein unbekannt gebliebener Mittäter. In Erkelenz wurde ein Kassierer mit dem Messer und der Pistole bedroht. "Einer hielt mir die Pistole vor den Bauch. Sie rafften die Geldscheine aus der Kasse", erinnerte sich der 47-Jährige.

Das Gericht verurteilte die beiden Haupttäter wegen schwerer räuberischer Erpressung und besonders schweren Raubes. Der 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der 23-jährige Bruder des bereits Verurteilten muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Bei der Urteilsfindung berücksichtigten die Mönchengladbacher Richter, dass die vier jungen Männer geständig waren, dass sie sich bei den Opfern entschuldigt hatten und dass sie Wiedergutmachung versprochen haben. Alle vier müssen 1500 Euro Schmerzensgeld an die Opfer der brutalen Tankstellen-Überfälle zahlen.

(RP)
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