Entscheidung des Verfassungsgerichts 18 Wahlbezirke müssen verändert werden

Duisburg · Zehn Duisburger Wahlbezirke sind nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu groß oder zu klein. Deshalb müssen weitreichende Veränderungen her. Insgesamt 18 Wahlbezirke müssen neu zugeschnitten werden.

 Duisburgs Wahlbezirke weichen von den Vorgaben ab.

Duisburgs Wahlbezirke weichen von den Vorgaben ab.

Foto: dpa/Uwe Anspach

(RP) Die Stadt Duisburg muss ihre Wahlbezirke neu zuschneiden. Grund dafür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019. Bislang durfte laut Kommunalwahlgesetz NRW die Größe der Wahlbezirke gemessen an der durchschnittlichen Zahl der Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates um bis zu 25 Prozent nach oben oder nach unten abweichen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass nur eine Abweichung von 15 Prozent nach oben oder nach unten verfassungsrechtlich unproblematisch sei.

Bei zehn von 36 Wahlbezirken in der Stadt gibt es laut Verwaltung höhere als die erlaubten Abweichungen. Stadtdirektor Martin Murrack: „Wir haben alles versucht, die Veränderungen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die räumlichen Zusammenhänge zu wahren.“ Durch den Änderungsbedarf bei zehn Wahlbezirken müsse die Stadt 18 Wahlbezirke verändern.

Wegen der neuen Zuordnungsregeln kann die Stadtbezirksgrenze im Süden nicht komplett eingehalten werden. Allein rechnerisch lagen alle fünf Wahlbezirke im Duisburger Süden im Durchschnitt über dem Toleranzwert von 15 Prozent.

Der Wahlausschuss berät am 18. Februar über die neuen Zuschnitte der Bezirke.

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