Langenfeld/Monheim Wahlbezirke müssen neu zugeschnitten werden

Langenfeld/Monheim · Verfassungsgericht Münster setzte die pauschale Obergrenze für Stimmberechtigte herab. Was das für die Wahlen in Langenfeld und Monheim bedeutet.

(elm) In den Wahlbüros der Stadtverwaltungen im Kreis Mettmann hat eine hektische Betriebsamkeit eingesetzt. Grund ist ein Urteil des Verfassungsgerichts in Münster vom 20. Dezember 2019. Vorrangig ging es zwar um die Stichwahl für die Oberbürgermeisterwahl. Die Richter legten dann aber auch fest, dass künftig die Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis nur noch um 15 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise nach oben oder unten abweichen dürfe. Bis dahin galt eine pauschale Obergrenze von 25 Prozent.

„Jetzt muss man eine verfassungskonforme Begründung liefern, warum man vom Mittelwert weiter abweichen muss – das gilt aber nur für den ländlichen Raum“, erklärt Frank Kölzer, Referatsleiter Organisation der Stadt Langenfeld. Zuletzt wurde 1998 die Zahl der Wahlbezirke auf 44 festgelegt, auf die die insgesamt 49.599 Wahlberechtigten möglichst gleichmäßig verteilt werden müssen. Das rechnerische Mittel liegt demnach bei 1127 Wählern pro Bezirk.

Da es aber in Wahlbezirken der dicht besiedelten Langenfelder Innenstadt und in den Außenbezirken wie Mehlbruch oder Wiescheid oder Industriegebieten wie Wolfhagen größere Abweichungen gebe, müsse man die Bezirke insgesamt neu zuschneiden. Der Wahlleiter möchte den Wählern aber auch nicht zu lange Wege zum Wahllokal zumuten. Die ersten Versuche, an den Linien der Bezirke in der digitalen Karte im GIS (geographisches Informationssystem) zu ruckeln, seien schon Erfolg versprechend gewesen. Nur in Immigrath müsse man noch gucken, wie man die Wähler entlang der Opladener Straße den Bezirken 4020 und 4030 zuordne. Insgesamt sei der Handlungsspielraum begrenzt: „Denn wenn man irgendwo eine Linie verschiebt, kriegt man anderswo ein Problem“, so Kölzer. Die Einwohnerdaten sind in dem System hinterlegt. Als Wahlberechtigte werden übrigens alle deutschen Bürger (aller Altersklassen) und alle EU-Bürger gewertet. „Wir rechnen die unter-16-Jährigen nicht heraus, weil es die Ergebnisse kaum beeinflusst“, erklärt Kölzer. Wenn die neuen Bezirksgrenzen festgezurrt sind, wird das digital erfasste Ergebnis zunächst der Ersten Beigeordneten Marion Prell, dann den Fraktionsvorsitzenden im Rat vorgestellt. Die eigentlich für die nächste Woche vorgesehene Sitzung des Wahlausschusses muss nunmehr auf Ende Januar, Anfang Februar verlegt werden.

In Monheim beläuft sich die Zahl der Wahlberechtigten auf 33.110. Erst kürzlich, in seiner Sitzung am 11.September 2019, hatte der Wahlausschuss die Zahl und den Zuschnitt der 20 Wahlbezirke im Stadtgebiet neu festgelegt, teilt Christiane Schärfke, Leiterin des Bereichs Ordnung und Sicherheit, mit. Maßgeblich bei der Bildung der Wahlbezirke sei zunächst die Einwohnerzahl. Dabei werde jedoch nicht berücksichtigt, wer nicht Deutscher oder nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union hat. Die Unter-16-Jährigen würden auch weiterhin einbezogen, was vom Verfassungsgericht NRW auch nicht beanstandet worden sei.

Das Urteil betreffe nur zwei Wahlbezirke, für die die 15-Prozent-Regelung nicht eingehalten werde. „Auch nur bei einem Wahlbezirk ist eine Änderung nach der Rechtsprechung zwingend erforderlich.“ Die Ratsparteien werden über die Änderungen in den Wahlkreisen unterrichtet. Die nächste Wahlausschusssitzung ist am 13. Februar.

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