Kontrollen in Düsseldorf Falschparkern auf Behindertenparkplätzen droht Verlust des Führerscheins

Düsseldorf · Wer sein Auto unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt, nimmt nicht nur einem Betroffenen den Parkplatz weg, sondern muss auch mit einer empfindlichen Strafe rechnen. In Düsseldorf wird jetzt verstärkt kontrolliert.

 Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung in der Bachstraße in Bilk.

Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung in der Bachstraße in Bilk.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das Düsseldorfer Ordnungsamt startet ab Montag, 12. Juni, eine Schwerpunktaktion, mit der gegen Falschparker auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vorgegangen wird. Die Aktion läuft bis einschließlich Sonntag, 18. Juni. Dadurch sollen Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Parkregeln und die Behinderung, die sie für die berechtigten Nutzer dieser Parkplätze verursachen, aufmerksam gemacht werden.

Die Verkehrsüberwachung appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Parkregelungen in Bezug auf Parkplätze für Menschen mit Behinderung zu respektieren und Rücksicht zu nehmen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nur mit dem blauen EU-Parkausweis die Berechtigung besteht, die entsprechend gekennzeichnete Parkplätze zu nutzen. Aktuell lässt sich nur durch anhaltend hohen Druck der Verkehrsüberwachung die Zahl der Falschparker auf den rund 500 allgemeinen und 950 personenbezogenen Behindertenarkplätzen im Stadtgebiet langfristig reduzieren.

So wurden in diesem Jahr bereits 501 Abschleppmaßnahmen eingeleitet, weil Nichtberechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung parkten. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 6049 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und in 1691 Fällen musste der Abschleppdienst gerufen werden.

Während der Schwerpunktaktion werden Verstöße konsequent geahndet. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

In jedem Fall, so das Ordnungsamt, hat das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen auf den Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so dass er dann insgesamt mit Kosten von rund 270 Euro zu rechnen hat.

(csr)
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