Erhaltungssatzungen in Düsseldorf Veränderungen trotz Schutzsatzung

Düsseldorf · In der Lohauser Engländersiedlung ist an einem Haus ein Anbau geplant. Das sorgt für Diskussion, denn eigentlich ist das Wohnquartier geschützt.

Die Häuser in der Engländersiedlung sind schlicht gehalten und von viel Grün umgeben.

Die Häuser in der Engländersiedlung sind schlicht gehalten und von viel Grün umgeben.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Eine Bauvoranfrage für einen Anbau an einem Einfamilienhaus in der Anna-von-Krane-Straße sorgte für Diskussion in der Bezirksvertretung 5. An dem bestehenden Gebäude selbst sollen keine äußerlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. „Der geplante, in der Höhe dem Hauptbaukörper untergeordnete Anbau und die Garage führen seitlich bis an die Grundstücksgrenze. Das verhindert zum einen die Durchsicht in den privaten Gartenbereich, zum anderen bleibt der Eindruck eines freistehenden Gebäudes erhalten“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Sie hat deshalb keine Bedenken gegen die Erteilung des Bauvorbescheides.

Das sehen die Politiker aber teilweise anders. Sie haben erst kürzlich die Verwaltung darum gebeten, für das Gebiet nördlich der Lohauser Dorfstraße rund um die Anna-von-Krane-Straße und die Schnaasestraße eine Erhaltungssatzung aufzustellen, die nun in Vorbereitung ist. Damit soll das Erscheinungsbild der sogenannten Engländersiedlung dauerhaft geschützt werden. Dabei handelt es sich um ein rund sechs Hektar großes Areal, in dem 51 ehemalige Offiziershäuser der englischen Armee aus den 1950er-Jahren stehen, die alle weiß und sehr schlicht gehalten sind. Diese befinden sich seit 1999 im Besitz der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD). Doch die Gesellschaft möchte diese Häuser nach und nach verkaufen.

„Gerade die vielen Freiflächen zwischen den Häusern gehören zum Erscheinungsbild dazu und sollen nun geschlossen werden“, kritisiert Waldemar Fröhlich (Grüne) die Pläne der Bauvoranfrage. Seine Parteikollegin Claudia Gelbke-Mößmer befürchtet, dass die Genehmigung eines solchen Anbaus eine präjudizierende Wirkung haben könnte, den Weg für weitere Anbauten ebnen würde.

Die Verwaltung erklärt aber, dass es sich dabei um eine maßvolle Erweiterung handelt, die vertretbar sei und dabei die charakteristischen Merkmale der Siedlung weiter erhalten blieben. In geheimer Abstimmung wurde die Bauvoranfrage schließlich mit neun Ja-Stimmen zu sieben Nein-Stimmen verabschiedet.

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