Flughafen Düsseldorf Drei Reisende mit fünf Haftbefehlen festgenommen

Düsseldorf · Drei mit Haftbefehlen gesuchte Reisende hat die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen festgenommen. Ein Mann wurde gleich dreifach gesucht.

 Reisende in der Haupthalle des Düsseldorfer Flughafens.

Reisende in der Haupthalle des Düsseldorfer Flughafens.

Foto: dpa/David Young

Insgesamt drei gesuchte Personen hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf bei Ausreisekontrollen am Wochenende festnehmen können. Für einen der Gesuchten bestanden gleich drei Haftbefehle.

Zu Beginn konnten die Beamten am Freitagnachmittag einen Mann festnehmen, der einen Flug nach Antalya in der Türkei gebucht hatte. Bei seiner Kontrolle wurde festgestellt, dass nach dem 30-Jährigen dreifach per Haftbefehl gefahndet wurde. Die ersten beiden Haftbefehle wurden im Mai dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen erlassen. Hiervon verblieb eine Geldstrafe von 540 Euro sowie eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen.

Der dritte Haftbefehl von Ende Mai 2022 wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgestellt. Demnach wurde der Mann rechtskräftig wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Nach seiner Festnahme wurde der in Kerken lebende Mann an die zuständigen Justizbehörden übergeben.

Am Samstagmorgen wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul ein 46-jähriger Mann kontrolliert. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen einen Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Verurteilten ausgestellt hatte.

Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte von dem in Gladbeck lebenden Mann beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.

Schließlich fiel den Beamten am Sonntagnachmittag eine 39-jährige Frau bei der Kontrolle eines Fluges nach Split in Kroatien auf. Bei ihr wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Hamm im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die im September 2021 Verurteilte verfügt hatte.

Auch die in Hamm lebende Frau konnte ihre Reise fortsetzen, da sie die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen abwenden konnte.

(csr)
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