Fall vor dem Landgericht Prozess um Messerattacke auf schlafende Frau soll beginnen

Düsseldorf · Rund neun Jahre nach einer rätselhaften Messerattacke gegen eine schlafende Frau soll gegen einen 31-jährigen Tatverdächtigen jetzt verhandelt werden. Nach dem Angriff in einer Oktobernacht 2013 war der Angeklagte erst verschwunden, konnte erst in diesem Sommer in Spanien festgenommen und nach Düsseldorf ausgeliefert werden.

Der Prozesstermin am Landgericht Düsseldorf steht noch nicht fest.

Der Prozesstermin am Landgericht Düsseldorf steht noch nicht fest.

Foto: Christoph Schroeter

Bisher lautet der Vorwurf gegen ihn auf gefährliche Körperverletzung. Ob es dabei bleibt oder ob die Tat sogar als ein versuchtes Tötungsdelikt eingestuft wird, hat nun das Landgericht zu entscheiden.

Anfang Oktober 2013 hatte sich eine Gruppe junger Leute zu einer Feier in einer Privatwohnung in Eller getroffen, darunter auch eine damals 24-jährige Frau mit ihrem Freund. Das Paar und mindestens ein weiterer Besucher wollten in der Wohnung des Gastgebers dann auch übernachten. Kurz vor Mitternacht soll das Paar also auf einem extra hergerichteten Gästebett eingeschlafen sein. Ohne irgendeine Vorwarnung hat sich laut den Ermittlungen der damals 22-jährige Angeklagte dann jedoch auf die schlafende Frau gelegt, hat ihr angeblich den Mund zugehalten und ihr mit einem Messer in den Brustkorb gestochen. Als die Frau zu sich kam, habe sie versucht, den Angreifer wegzustoßen. Das soll ihr aber erst gelungen sein, nachdem sie ihn in die Hand gebissen hatte, so ihre spätere Anzeige. Der 22-Jährige habe von ihr abgelassen, sei aus der Wohnung verschwunden und ist dann offenbar jahrelang untergetaucht.

Die deutschen Behörden hatten damals einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erwirkt, mit dem er seitdem zur Fahndung ausgeschrieben war. Erst jetzt im August ist es nach Informationen unserer Redaktion gelungen, ihn in Spanien ausfindig zu machen und festzunehmen. Nach seiner Auslieferung entscheidet nun das Landgericht, ob die damalige Anklage gegen ihn zugelassen wird – und ob es beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bleibt. So habe er in der Tatnacht womöglich gezielt ausgenutzt, dass die Frau gerade eingeschlafen war – und dass sie dadurch bei einem Angriff arglos und wehrlos gewesen sein könnte. Zu prüfen ist auch, ob ein Messerstich in den Unterbauch als lebensgefährliche Attacke zu werten ist. Nur durch Zufall soll die Frau damals nicht an lebenswichtigen Organen verletzt worden, sondern inzwischen wieder vollständig genesen sein. Wann der Prozess gegen den nun 31-jährigen Tatverdächtigen beginnt, steht noch nicht fest.

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