Landgericht Düsseldorf 19-Jährige wegen Feuer durch Wodka vor Gericht

Düsseldorf · Zum Prozessauftakt um einen zweifachen Mordversuch hat die Angeklagte ein Teilgestädnis abgelegt. Sie bestätigte, dass sie ihre Wohnung in Holthausen mit Wodka absichtlich in Brand gesetzt hatte.

 Das Landgericht in Düsseldorf.

Das Landgericht in Düsseldorf.

Foto: dpa/Martin Gerten

Mit einem Teilgeständnis hat sich eine 19-jährige Schülerin am Donnerstag zum Prozessauftakt um einen zweifachen Mordversuch vor dem Landgericht geäußert. Verhandelt wird der Fall mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Schülerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bestätigt hat sie hinter verschlossenen Türen, dass sie Anfang November 2019 morgens ihre Wohnung in einem Acht-Parteien-Haus in Holthausen mit Wodka absichtlich in Brand gesetzt hat. Bestritten hat sie dagegen, den Tod von mindestens zwei anderen Hausbewohnern in Kauf genommen zu haben. Es habe ja Rauchmelder im Haus gegeben – und sie sei davon ausgegangen, dass den Leuten im Haus „nix passieren“ würde, hatte die Schülerin einst bei der Polizei erklärt.

Es war allein der Feuerwehr zu verdanken, dass es keine Verletzten durch dieses Feuer gab und einen Sachschaden, der bei rund 50.000 Euro blieb. Denn mit drei Löschtrupps war die Wehr schon wenige Minuten nach der Brandstiftung am Einsatzort, konnte Flammen und Rauch schnell unter Kontrolle bringen. Ein klares Motiv für die Brandstiftung konnte die kurz danach festgenommene Schülerin bei der Polizei nicht angeben. Sie soll nur geschildert haben, dass sie am Tattag extra Wodka gekauft, die hochprozentige Flüssigkeit über Möbel in ihrer Wohnung verschüttet und dann mit Toilettenpapier das Feuer gelegt habe. Danach sei sie aus dem Haus und einfach zur Schule gegangen.

Dabei befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch zwei Mieter im Haus, die gerade noch rechtzeitig wach wurden, sich retten konnten. Zumindest deren Tod habe die Angeklagte in Kauf genommen, heißt es in der Anklage gegen die 19-Jährige. Unklar ist aber, ob ihr die Tragweite ihrer Tat einfach nicht bewusst war. Unklar ist auch, ob die Schülerin unter psychischen Problemen leidet.

Um zu prüfen, ob das zur Tatzeit womöglich Einfluss auf ihre Schuldfähigkeit hatte, hat das Landgericht einen psychiatrischen Gutachter mit der Untersuchung der Schülerin beauftragt. Ein Urteil ist am dritten Prozesstag Mitte Mai geplant.

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