Anwalt erhebt Vorwürfe War die Anzeige gegen Camper vom Unterbacher See ein Racheakt?

Düsseldorf · Wegen des Anfangsverdachts auf Straftaten zum Nachteil von Kindern wurden am Unterbacher See in Düsseldorf am Wochenende zwei Wohnwagen auf einem Campingplatz abgeschleppt. Nun meldet sich der Anwalt der Beschuldigten zu Wort.

Die Polizei durchsuchte die Wohnwagen auf dem Campingplatz.

Die Polizei durchsuchte die Wohnwagen auf dem Campingplatz.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Basierte die breit angelegte Polizei-Aktion am Wochenende auf einem Unterbacher Campingplatz auf einem Rache-Akt eines Mit-Campers? Diese Frage warf Rechtsanwalt Carsten Heinen auf. Er vertritt einen beschuldigten Camper von jenem Platz, der sich gegen alle Vorwürfe entschieden zur Wehr setzt.

Die Behörden hatten mitgeteilt, durch einen „Hinweis aus der Bevölkerung“ sei man auf jene Parzelle und „mögliche Straftaten zu Lasten von Kindern“ aufmerksam geworden, daher zeitnah eingeschritten. Zwei Wohnwagen wurden abgeschleppt, mehrere Asservate gesichert. Inzwischen aber stellt sich die Sachlage für Rechtsanwalt Heinen anders dar. Er sieht seinen Mandanten völlig zu Unrecht in ein schlimmes Licht gerückt. So betont der Anwalt in einer schriftlichen „Gegenvorstellung“, dass sein Mandant und auch etliche von dessen Mit-Campern absolut entsetzt seien über die ungeheuerlichen Andeutungen,  die hier zu Ermittlungsmaßnahmen geführt hatten. Heinen: „Mein Mandant, der selbst mehrfacher Familienvater ist, gibt an, dass er natürlich grundsätzlich froh ist, dass Ermittlungsbehörden beim Verdacht von Straftaten zu Lasten von Kindern schnell agieren und gründlich vorgehen. Es beängstigt ihn allerdings, dass man als unbescholtener Bürger, der sich nichts vorzuwerfen hat, so schnell zum Opfer des Rechtssystems bzw. eines „Querulanten“ werden kann!“

Immerhin sei der Anzeigen-Erstatter zuvor mit etlichen Beschwerden gegen eine angeblich zu laut und ausschweifend feiernde Gruppe von Mit-Campern mehrfach gescheitert – und habe dann den Verdacht von Straftaten zu Lasten von Kindern geäußert, ohne aber konkret zu werden. Laura Hollmann bestätigte als Sprecherin der Staatsanwaltschaft erneut, dass ein Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten „bisher nicht erhärtet“ werden konnte. Dessen Anwalt Heinen prüft nun, ob er gegen den vermeintlichen Rache-Akt des Campingplatz-Nachbarn zivil- oder strafrechtlich vorgeht.

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