Analyse nach der Dienstwagen-Affäre Die Rheinbahn sucht den großen Sanierer

Düsseldorf · Rheinbahn-Vorständin Sylvia Lier hat sich in der Dienstwagen-Affäre strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen, war aber trotzdem nicht mehr zu halten. Die Angelegenheit hinterlässt nur Verlierer – und schwächt die Rheinbahn in einer brisanten Situation.

Ein Zug der Linie U79 auf der Kaiserswerther Straße.

Ein Zug der Linie U79 auf der Kaiserswerther Straße.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Am Ende hat Sylvia Lier Recht behalten: Sie hat mit ihrer umstrittenen Dienstwagen-Nutzung nichts Verbotenes getan. Lier habe keine „juristisch vorwerfbaren Pflichtverletzungen“ begangen, hieß es in der Mitteilung, in der das Aus für die Vorständin verkündet wurde. Anwälte hatten genau abgeklopft, ob sich nicht doch etwas „Vorwerfbares“ finden ließ – denn dann wäre eine Kündigung ohne Abfindung möglich gewesen.