Ermittlungen unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs Büros von Handy-Klingeltonvertreibern durchsucht

Düsseldorf (afp). Mehrere Vertreiber von Handy-Klingeltönen sind laut einem Pressebericht ins Visier der Justiz geraten, weil sie auf Kosten von Handynutzern und Künstlern Profit gemacht haben sollen: Wie die "Financial Times Deutschland" am Donnerstag berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter anderem die Büros der Düsseldorfer Net AG durchsucht, deren Internet-Provider Net Mobile als Lizenzpartner der Musikkonzerne Sony, Warner und BMG Klingeltöne vertreibt.

Gleichzeitig durchsuchten die Ermittler demnach auch die Büros der Firmen Logoland und Logoplanet, die über Net Mobile ebenfalls den Vertrieb von Klingeltönen abgewickelt haben sollen. Den Unternehmen werden laut "FTD" Urheberrechtsverletzungen und Abrechnungsbetrug vorgeworfen.

Den Ermittlern zufolge berechne Net Mobile seinen Kunden demnach für einen Klingelton nicht - wie im Angebot suggeriert - 1,99 Euro, sondern die doppelte Summe von 3,98 Euro, berichtet das Blatt. Das Unternehmen fordere von den Handynutzern jeweils eine SMS als Eingangsbestätigung des Klingeltons, für die noch einmal der gleiche Betrag berechnet werde wie für den Ton selbst. Dies werde auf den einzelnen Websites wie www.gib-laut.de, über die Net Mobile seien Töne vertreibt, teilweise verschleiert. Zudem vergüte Net Mobile die Autoren und Musikverlage nur auf der Basis eines Klingeltonpreises von 1,99 Euro.

Den Firmen Logoland und Logoplanet werde vorgeworfen, Net Mobile als Klingelton-Vertriebsplattform zu nutzen, ohne eine Genehmigung der Autoren und Verlage oder einen Vertrag mit der Urheberrechtsorganisation Gema zu haben, hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft gehe bei einer Erhärtung des Verdachts "von einem Schaden in Millionen-Euro-Höhe für Gema, Autoren und Verlage" aus. Die Durchsuchungen fanden den Angaben zufolge statt, nachdem mehrere Rechteinhaber Anzeige erstattet hatten. Die Net AG habe gegenüber der Zeitung die Vorwürfe als "vollkommen haltlos" zurückgewiesen.

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