Düsseldorf Bosch darf mit schlafendem Tiger werben

Düsseldorf · Mit einer satirisch überspitzten Werbung für einen beutellosen Staubsauger führt die Firma Bosch den Verbraucher nicht in die Irre – und deshalb kann ein Bosch-Werbespot mit einem schlafenden Tiger weiter unverändert gesendet werden.

 Die Richterin testete die Saugleistung im Gerichtssaal.

Die Richterin testete die Saugleistung im Gerichtssaal.

Foto: wuk

Mit einer satirisch überspitzten Werbung für einen beutellosen Staubsauger führt die Firma Bosch den Verbraucher nicht in die Irre — und deshalb kann ein Bosch-Werbespot mit einem schlafenden Tiger weiter unverändert gesendet werden.

In dem kritisierten Werbefilm saugt ein Labormitarbeiter mit einem beutellosen Bosch-Staubsauger direkt neben einem unbeirrt weiter schlafenden Tiger allerlei Unrat vom Teppichboden auf — darunter auch lose Blätter eines "Ficus Benjamini". Bosch-Konkurrent Dyson wollte jene Sequenz verbieten lassen, weil der Bosch-Sauger solche Blätter angeblich keineswegs problemlos wegputzt.

Das Landgericht trat Mitte Oktober zum Selbstversuch an, ließ sich das umstrittene Bosch-Gerät im Gerichtssaal nicht nur vorführen, sondern die Vorsitzende ließ den Sauger auch über Ficus-Blätter gleiten. Damaliges Fazit der Richterin: "Das ist ja wie im Film!"

Im gestrigen Urteil stellte die Kammer fest: Verbraucher würden durch den Werbespot keineswegs über die Saugleistung getäuscht. Zwar sei es als satirische Überspitzung zu werten, dass die Blätter-Szene neben einem schlafenden Tiger wirklich möglich wäre. Aber diese Übertreibung sei zulässig. Das Ergebnis sei zutreffend geschildert. Zwar müsse man die Düse leicht anheben und bei größeren Blättern mehrmals drüberfahren — aber im Ergebnis habe Bosch nicht gemogelt.

(wuk)
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