Alkohol- und Verweilverbot Lage in Düsseldorfer Altstadt bleibt friedlich – Autoposer auf Kö unterwegs

Düsseldorf · In der Düsseldorfer Altstadt ist am Freitagabend ein Alkohol- und Verweilverbot in Kraft getreten. In der Nacht blieb es dort nach Polizeiangaben weitgehend friedlich. Auf der Königsallee fuhren aber erneut Autoposer.

Absperrungen stehen am Freitagabend auf der Königsallee, Autos fahren trotzdem vorbei.

Absperrungen stehen am Freitagabend auf der Königsallee, Autos fahren trotzdem vorbei.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Stadt Düsseldorf hatte das Alkohol- und Verweilverbot in der Altstadt nach heftigen Verstößen gegen die Corona-Auflagen an den Pfingsttagen beschlossen. Rund zwei Stunden nach Inkrafttreten des Verbots, gegen 22 Uhr, hieß es von der Polizei, es sei alles „friedlich“ und es gebe keine großen Probleme. Auch bis Samstagmorgen gab es laut Polizei keine größeren Zwischenfälle. Ein etwas anderes Bild bot sich an der Königsallee, die auch unabhängig von der Pandemie immer wieder von der sogenannten Autoposer-Szene frequentiert wird.

Ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur (dpa) berichtete, dort seien die für Wochenenden aufgestellten nächtlichen Sperren weggeschoben worden, Dutzende Autos seien mit lauter Musik unterwegs, die Polizei schaue zu. Ein Sprecher der Polizei sagte dagegen, das Sperrkonzept an der Kö greife.

Das Verweilverbot in der von der Königsallee etwa einen Block entfernten Altstadt gilt freitags, samstags, sonntags und immer am Tag vor Feiertagen jeweils von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr.

Die Maßnahme wurde für zunächst zwei Wochen auf öffentlichen Straßen des Gebiets beschlossen, aber nicht für die Terrassen der Außengastronomie. Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Lokalen und sonstigen offenen Einrichtungen.

Ein Eilantrag eines Bürgers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Alkohol- und Verweilverbot blieb erfolglos. Die Allgemeinverfügung der Stadt sei eine „notwendige Maßnahme zur Verhinderung weiterer Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus“, teilte das Gericht am Freitag mit. Nach den Erfahrungen an Pfingsten liege auf der Hand, dass wegen des zu erwartenden Ansturms auf die Altstadt bei dem vorhergesagten milden Wetter weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssten. Das Gericht bezeichnete Verweilverbot und Alkoholkonsumverbot ausdrücklich als „erforderlich und angemessen“.

Das Düsseldorfer Ordnungsamt hatte am Pfingstwochenende laut Stadt 313 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und über 1000 Verwarnungen ausgesprochen.

(peng/mba/dpa)
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