Dormagen Stadt setzt bei Gewerbeflächen auf Erbbaurecht

Dormagen · Bürgermeister Erik Lierenfeld sieht eine Reihe von Pluspunkten. Doch es gibt auch Nachteile.

 Der Bereich hinter dem Tierheim in Hackenbroich ist ein wichtiger Gewerbestandort. Die Stadt will neue Gewerbeflächen strategisch planen.

Der Bereich hinter dem Tierheim in Hackenbroich ist ein wichtiger Gewerbestandort. Die Stadt will neue Gewerbeflächen strategisch planen.

Foto: Hammer, Linda (lh)

Die Stadt will beim Baulandmanagement für Gewerbeflächen – auf Anregung der SWD – künftig eine neue Strategie verfolgen. Um ihren Einfluss auf die bauliche Nutzung der Areale zu wahren, unerwünschte Nutzungen auszuschließen und Bodenspekulationen vorzubeugen, sollen Gewerbegrundstücke im Besitz der Stadt nur noch im Zuge von Erbbaurechten vergeben werden. Das heißt: Die Stadt bleibt Eigentümerin der Flächen und erhält von den nutzenden Unternehmen statt eines Verkaufserlöses, der nur einmal anfällt, einen regelmäßigen und planbaren Erbbauzins. Das diene auch der Verstetigung der kommunalen Ertragslage, so die Überlegungen im Rathaus. Die Unternehmen ihrerseits dürfen die Grundstücke zeitlich befristet und auch baulich nutzen.

Bürgermeister Erik Lierenfeld hat in diesem Zusammenhang eine mehrseitige Beratungsvorlage für die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, über die diese in ihrer Sitzung am heutigen Donnerstag (17.30, Ratssaal) beraten sollen. „Die Stadt erhält ihr Vermögen auch für spätere Zeiten und vermehrt gegebenenfalls dieses Grundvermögen, wenn die Grundstücke im Wert steigen“, so eines der Argumente Lierenfelds für die Erbbaurechtsvariante.

Und: Falle ein Gewerbebetrieb als Erbbaurechtsnehmer plötzlich aus, könnte der Entstehung von Brachflächen aktiv entgegengewirkt werden. Ein Nachteil für die Stadt: Weil die Firmen den Erbbauzins steuerlich absetzen können, drückt dies die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

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