Bildung in Dormagen Lockerungen für die Nutzer der Stadtbibliothek

Dormagen · Auch die kulturellen Einrichtungen in Dormagen lösen sich allmählich aus der Umklammerung der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen.

Für die Nutzer der Dormagener Stadtbibliothek ist es sicherlich eine erfreuliche Nachricht – die sie sich durch eigenes verantwortungsvolles Handeln wohl zum großen Teil auf die eigenen Fahnen schreiben dürfen. Jedenfalls ändert die Einrichtung ab sofort ihre Ausleihbedingungen – konkret: es gibt nach den coronabedingten Einschränkungen nun weitere Lockerungen.

Und diese Änderungen seien „das Ergebnis unserer Erfahrungen in den zurückliegenden Wochen“, erklärt Bibliotheksleiterin Claudia Schmidt: „Wir haben gesehen, dass die Bibliotheksnutzer sehr verantwortungsvoll und umsichtig handeln. Deshalb gehen wir Schritt für Schritt in Richtung neue Normalität.“

Wie die Pressestelle der Stadt am Freitag mitteilte, ist die Nutzung der Stadtbibliothek, etwa zum Zeitunglesen, Kopieren oder Drucken, gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Bibliotheksausweises möglich. Kinder und Jugendliche ohne Begleitung durch die (Groß-)Eltern dürfen ebenfalls gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises in die Bibliothek. „Das bedeutet, dass auch Bürger, die noch keinen Bibliotheksausweis haben, unsere Inhouse-Angebote nutzen können“, sagt Schmidt.

Zudem gilt, dass sich gleichzeitig bis zu 50 Personen in der Bibliothek aufhalten dürfen. Ist diese Zahl erreicht, wird der Einlass nur dann und in der Zahl gewährt, wie Besucher die Bibliothek wieder verlassen.

Aktuelle Zeitschriften werden ab sofort wieder für eine Woche zur Verfügung gestellt. Bei schönem Wetter werden die Tische mit jeweils einem Stuhl auf die Terrasse gestellt. Die Terrassennutzung setzt allerdings eine Anmeldung in der Bibliothek voraus.

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