Corona-Hilfe in Dormagen Stadt unterstützt Unternehmen mit 500.000 Euro

Dormagen · Der Rhein-Kreis Neuss hat dem Antrag der Stadt Dormagen auf schnelle wirtschaftliche Hilfen zugestimmt. Jetzt können bis zu 500.000 Euro kurzfristig ausgezahlt werden.

 Die Stadt kann Unternehmen mit 500.000 Euro unterstützen.

Die Stadt kann Unternehmen mit 500.000 Euro unterstützen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

In der Stadtratssitzung am 3. Februar hatte sich die Politik einstimmig für eine kurzfristige, finanzielle Überbrückungsmöglichkeit ausgesprochen. Ziel war es damals, insgesamt eine Million Euro zur Verfügung stellen zu können. Das ist allerdings in der Form nicht möglich. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sind lediglich kurzfristige Hilfen bis zur so genannten Bagatellgrenze von insgesamt 500.000 Euro ohne Genehmigung der BaFin möglich.

Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen: Dieser besondere Fördertopf der Stadt kann von maximal hundert Unternehmen genutzt werden. Es gibt eine maximale Förderhöhe von 20.000 Euro. Wenn die 500.000 Euro ausgeschöpft sind, ist keine weitere derartige Unterstützung möglich. Bei den Beratungen vor einem Monat gab es noch die Überlegung in der Politik, diese Unterstützungsleistungen auszubauen, wenn es eine entsprechend hohe Nachfrage gibt und der Topf ausgeschöpft ist. Diese Umsetzung kann es nicht geben.

„Wir sind sehr erleichtert, dass wir einen schnellen Weg gefunden haben, unsere Gewerbetreibenden finanziell zu unterstützen. Der eine oder andere könnte sonst womöglich die finanzielle Durststrecke nicht mehr überbrücken“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Wir wollen unsere Unternehmer unterstützen, wo es geht, um dafür zu sorgen, dass Dormagen auch weiterhin eine lebendige Stadt mit einem vielfältigen Angebot bleibt.“

Sobald die entsprechenden Unternehmen die Unterstützungen des Bundes erhalten haben, muss der kurzfristige Überbrückungskredit der Stadt unverzüglich zurückgezahlt werden. Gewerbetreibende können ab sofort einen Antrag auf Liquiditätshilfe stellen. Das Formular steht zum download unter www.swd-dormagen.de bereit und muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an zuschuss-corona@stadt-dormagen.de zurückgesendet werden. Zudem müssen eine Kopie des beim Bund gestellten Antrages auf Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II + III) sowie eine Kopie des Personalausweises eingereicht werden.

Bei Rückfragen steht Lidia Wygasch-Bierling von der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD) telefonisch unter 02133 257 436 zur Verfügung.

(schum)
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