Gegenwind für die „Spaziergänger“ „Gedenken der Corona-Toten und Wertschätzung der Pflegekräfte“ am Montagabend vor Dinslakens Rathaus

Dinslaken · Die „Omas gegen Rechts“ haben für Montagabend eine Versammlung in Dinslaken angemeldet. Damit besetzen sie nun ganz legal den Platz, auf dem in den vergangenen Wochen montagsabends Corona-Maßnahmen-Gegner nach „Spaziergängen“ zusammenkamen. In diesem Zusammenhang ermittelt bereits der Staatsschutz.

 Das Rathaus in Dinslaken. Hier kamen an mehreren Montagabenden Corona-Maßnahmen-Gegnerinnen und -Gegner zusammen. Am kommenden Montag besetzen die „Omas gegen Rechts“ den Platz.

Das Rathaus in Dinslaken. Hier kamen an mehreren Montagabenden Corona-Maßnahmen-Gegnerinnen und -Gegner zusammen. Am kommenden Montag besetzen die „Omas gegen Rechts“ den Platz.

Foto: Zehrfeld

In Dinslaken wollen Aktive ein Zeichen setzen gegen die Kundgebungen der Corona-Maßnahmen-Gegner, die an den vergangenen Montagabenden in Form von „Spaziergängen“ durch die Stadt und zum Dinslakener Rathaus gezogen sind. Wie die Polizei mitteilt, ist dort nun für kommenden Montag ab 19 Uhr eine Versammlung angemeldet unter dem Motto: „Gedenken der Corona-Toten und Wertschätzung der Pflegekräfte“. Dahinter stehen die „Omas gegen Rechts“.

Die Organisatorinnen besetzen mit ihrer Aktion den bisher genutzten Versammlungsplatz der Maßnahmen-Gegnerinnen und -Gegner. „Wir haben jetzt eine offiziell angemeldete Veranstaltung auf dem Platz vor dem Rathaus – ganz normal, so, wie man das macht“, erklärt dazu Polizeisprecher Björn Haubrok. „Da kann man keine zwei Versammlungen durchführen. Das heißt: Die haben den Platz reserviert.“

Die Dinslakener „Spaziergänge“ waren bisher immer unangemeldete und somit ungesetzliche Zusammenkünfte. Mit Blick auf kommenden Montag kündigt die Polizei nun an, sie werde „die angemeldete Versammlung konsequent schützen“. Was das für den Fall, dass trotzdem auch „Spaziergänger“ auftauchen, nun konkret bedeutet, wird sich wohl erst zeigen, wenn es so weit ist. Es könnten Platzverweise ausgesprochen werden, so Björn Haubrok. Man werde nicht zulassen, dass Gruppen direkt aufeinandertreffen. „Wir werden auf jeden Fall ein Auge darauf haben, was da passiert“ – auch in den Straßen im Umfeld.

Eine Demonstration der „Corona-Spaziergänger“ wäre natürlich nichts desto trotz und nach wie vor möglich, betont Haubrok zugleich. „Unser Vorschlag wäre ja, dass sie sich einfach auch anmelden. Und dann überlegen wir mit denen zusammen, wo sie hingehen können.“ Bis 48 Stunden vor dem Termin wäre das möglich.

Die „Omas gegen Rechts“ rechnen laut Polizei für ihre Veranstaltung mit etwa 80 bis 100 Teilnehmenden und mit etwa 1,5 Stunden Dauer. „Es ist wohl angedacht, dass es stationär auf dem Platz bleibt“, so Haubrok: Es ist also zunächst kein Demonstrationszug geplant. Es würden wohl Kerzen und Transparente zu sehen sein.

Wegen der Dinslakener „Spaziergänge“ ermittelt unterdessen der Staatsschutz. Nicht etwa wegen ihrer inhaltlichen Ausrichtung, sondern, weil das bei Verstößen gegen das Versammlungsrecht – wie zum Beispiel der Durchführung nicht nicht genehmigter Demonstrationen – grundsätzlich passiert, wie Sprecher Stefan Hausch von der Polizei Duisburg erklärt. „Die Inhalte haben wir überhaupt nicht zur Kenntnis zu nehmen, außer, es überschreitet eine strafrechtlich relevante Grenze.“

Allerdings könnte diese „strafrechtlich relevante Grenze“ in den Chatgruppen und Foren überschritten werden, in denen die Dinslakener Kundgebungen in Dinslaken geplant wurden und werden. Inwieweit der Staatsschutz das im Blick hat, dazu äußert sich Hausch sehr zurückhaltend. Natürlich habe man aufgrund der aktuellen Entwicklung ein Augenmerk auf „bestimmte Gruppen“, bestätigt er lediglich. Derer gebe es aber einige mit Bezug zum Kreis Wesel. Man habe im Auge, was „öffentlich zugänglich“ sei, aber viele der besagten Gruppen seien das nicht. Und man könne generell nichts flächendeckend überwachen.

„Wir sind nicht immer live und in Echtzeit in jeder Chatgruppe dabei“, so Hausch. „Wenn es Leute gibt, die uns Inhalte melden, nehmen wir auch sofort Ermittlungen auf.“ Andererseits wiederum sei manches auch „interpretationswürdig“: Dann müsse erst einmal die Staatsanwaltschaft bewerten, ob man es mit Volksverhetzung oder etwas anderem Strafbaren zu tun habe oder nicht, bevor weiter ermittelt werde.

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