Elf Fälle pro Jahr Zahl der Suizide in Haft sinkt trotz verstärkter Prävention nicht

Düsseldorf · Suizide hinter Gittern stürzen die betroffenen Familien in Verzweiflung und den Staat in Erklärungsnöte. Doch auch verstärkte Vorbeugungsmaßnahmen können die Fallzahlen nicht senken.

 Blick aus einer Zelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf. (Archiv)

Blick aus einer Zelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf. (Archiv)

Foto: dpa/Oliver Berg

Trotz verstärkter Präventionsmaßnahmen in den nordrhein-westfälischen Haftanstalten haben sich auch im vergangenen Jahr elf Gefangene hinter Gittern umbringen können. Wie die Landesjustizvollzugsdirektion auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mitteilte, hatte es auch ein Jahr zuvor elf Suizide in Haft gegeben.

Ein Langzeitvergleich zeigt den Angaben zufolge stark schwankende Zahlen: Die meisten Selbstmorde hinter Gittern waren in den Jahren 1992 und 1997 mit jeweils 27 Fällen zu beklagen. Generell habe es in den 90er Jahren und zur Jahrtausendwende mehrere Jahre mit mehr als 20 Suiziden in Haft gegeben - 2009 und 2015 waren es hingegen neun.

In diesem Jahr solle die Zahl der Psychologen zur Suizidprävention hinter Gittern auf 24 verdoppelt werden, berichtete ein Sprecher der Justizvollzugsdirektion. Außerdem werde die Tätigkeit dieser Suizidbeauftragten durch weitere 42 Stellen für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes verstärkt. Dadurch würden zusätzliche Gefährdungstests sowie eine intensivere Betreuung und Kamera-Überwachung in den Hafträumen ermöglicht.

Nach dem Tod eines unschuldig in Kleve inhaftierten Syrers, der nach einem Feuer in seiner Zelle gestorben war, hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) Ende 2018 die Vorgaben zur Suizidprävention in einem Erlass verschärft. Nach einem verpflichtenden Gefährdungstest bei der Aufnahme eines Gefangenen sind seitdem im ersten Haftjahr weitere Überprüfungen im Abstand von drei Monaten oder anlassbezogen auch weitere „Screenings“ vorgesehen. Die überwiegende Anzahl der Selbsttötungen passiert im ersten Haftjahr.

Wer als stark suizidgefährdet gilt, wird in einem besonders gesicherten Haftraum durchgängig überwacht. Weniger akute Fälle werden in Intervallen von maximal 15 Minuten kontrolliert oder in Gemeinschaftszellen untergebracht.

(ham/dpa)
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