Mutmaßliche Vergewaltigung in Mülheim Stadt darf bulgarische Familien nicht abschieben
Mülheim · Die Familien der Tatverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr können nicht in ihr Herkunftsland Bulgarien abgeschoben werden. Das habe eine Prüfung der Stadt ergeben habe, sagte Sprecher Volker Wiebels.
Der WDR hatte berichtet. Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nicht gegeben. Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn „jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht“, erläuterte der Sprecher. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.
In einem Fall sei der Vater eines Verdächtigen am Donnerstag mit einem druckfrischen Arbeitsvertrag bei der Stadt erschienen. In einem anderen Fall sei ein 14 Jahre alter Verdächtiger zwar bei Verwandten in Mülheim untergekommen, aber bei seinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet. In drei weiteren Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen.
Mit der Prüfung habe man ausloten wollen, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne.
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