Tat in Mülheim an der Ruhr Jugendstrafen für drei Angeklagte wegen Gruppenvergewaltigung

Mülheim · Mehrere Jugendliche vergewaltigen in einem Wald in Mülheim eine 18-Jährige. Am Ende des nicht-öffentlichen Prozesses verhängt das Duisburger Landgericht Haft- und Bewährungsstrafen gegen die drei Angeklagten.

Einer der Beschuldigten sitzt beim Prozessauftakt auf der Anklagebank, dahinter stehen Anwälte.

Einer der Beschuldigten sitzt beim Prozessauftakt auf der Anklagebank, dahinter stehen Anwälte.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr hat das Landgericht Duisburg drei Jugendliche im Alter 15 Jahren zu Jugendstrafen verurteilt. Einer der Angeklagten erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die zwei weiteren Angeklagten bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen die beiden für vier Wochen in Dauerarrest. Ihnen hielt die Kammer zu Gute, dass sie nicht vorbestraft sind. Die Urteile gegen die zur Tatzeit 14-Jährigen sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der bulgarischen Angeklagten vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Richter sind davon überzeugt, dass einer der Angeklagten und ein damals zwölf Jahre alter Freund das spätere Opfer im Juli 2019 zu einem Treffen im Wald überredet hatten. Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass es zu sexuellen Handlungen kommen würde, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ale später jedoch die beiden anderen Angeklagten und ein weiterer Zwölfjähriger hinzugekommen seien, habe die 18-Jährige klargemacht, dass sie nun nicht mehr wolle. Dennoch sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Dabei sei die junge Frau auch geohrfeigt worden, so das Gericht. Gegen die beiden Zwölfjährigen konnten keine Ermittlungen geführt werden, da diese zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren.

Der Fall von Mülheim hatte im Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Dass die beiden jüngsten Verdächtigen gar nicht erst vor Gericht kamen, sorgte für Debatten über die Frage, bis wann man strafunmündig sein sollte. Die Stadt Mülheim scheiterte zudem mehrmals damit, die Familie des Hauptverdächtigen nach Bulgarien auszuweisen. Die Eltern legten auf den letzten Drücker immer wieder die nötigen Belege für eine Arbeitsstelle vor.

(top/AFP)
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