Urteil in Düsseldorf Jobcenter muss wohnungslosem Portugiesen Hartz IV zahlen

Wuppertal/Düsseldorf · Das Wuppertaler Jobcenter muss einem wohnungslosen Portugiesen Grundsicherung zahlen. Die Corona-Pandemie spielt bei der Entscheidung eine zentrale Rolle.

Die Agentur für Arbeit (Symbolbild).

Die Agentur für Arbeit (Symbolbild).

Foto: dpa/Jan Woitas

Das Jobcenter könne den Mann wegen der Pandemie derzeit nicht einfach auf die Leistungen in seinem Heimatland verweisen, entschied das Sozialgericht in Düsseldorf, wie es am Donnerstag bekanntgab (Az.: S 25 AS 1118/20 ER).

Das Jobcenter müsse zunächst existenzsichernde Leistungen erbringen, zumal die Situation von Wohnungslosen derzeit besonders erschwert sei. Der Portugiese soll sich seit 1994 in Deutschland aufhalten. Da er kein Daueraufenthaltsrecht nachweisen konnte, hatte das Jobcenter seinen Antrag abgewiesen.

Dagegen hatte sich dieser vor Gericht gewehrt und im Eilverfahren nun Recht bekommen. Sein Existenzminimum müsse gesichert werden, befand das Gericht. Der Mann sei unstreitig hilfebedürftig.

(mba/dpa)
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