Urteil des Landgerichts Köln Langjährige Haftstrafe im Prozess um Bonner Prostituierten-Mord

Vor neun Jahren hatte der 59-Jährige sich von seinem Opfer erst massieren lassen und es dann erstickt. Dafür wurde er nun zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auch eine damalige Kollegin der Prostituierten muss ins Gefängnis.

Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht im Kölner Oberlandesgericht auf der Richterbank. (Symbolbild)

Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht im Kölner Oberlandesgericht auf der Richterbank. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Landgericht Köln verhängte am Mittwoch gegen den 59-jährigen Deutschen eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er 2009 eine Prostituierte getötet hatte, um an ihre Ersparnisse in Höhe von mindestens 10 000 Euro zu gelangen.

Eine 43 Jahre alte Mitangeklagte aus der Dominikanischen Republik wurde wegen Raubes zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die damalige Kollegin und Landsfrau des Opfers war laut dem Urteil „die treibende Kraft“ hinter der Tat.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und zweieinhalb Jahre Haft für die 43-Jährige gefordert. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Das Gericht entschied sich bei dem Angeklagten gegen eine lebenslange Haftstrafe, weil er bei der „Aufklärung des Tatbeitrags der Angeklagten“ geholfen habe.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte sich am 27. Juni 2009 zunächst vom späteren Opfer massieren ließ. Anschließend habe er die Frau niedergeschlagen. Doch die Frau verlor nicht wie geplant das Bewusstsein, sondern wehrte sich heftig. Daraufhin habe der Angeklagte sie mit einer Plastiktüte und einem Vorhangschal erstickt.

Das Kölner Urteil ist das dritte in dem Fall. Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten 2010 und 2012 jeweils zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagte war zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob wegen Fehlern in der Beweiswürdigung die Urteile auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung nach Köln.

(csi/dpa)
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