Prozess in Duisburg Mieter mit Lampenfuß getötet - Vermieter spricht von Notwehr

Duisburg/Oberhausen · Mit einem Lampenfuß soll ein 36-jähriger Mann in Oberhausen seinen Mieter getötet haben. Zum Prozessauftakt spricht der Angeklagte von Notwehr.

Das Land- und Amtsgericht in Duisburg (Symbolbild).

Das Land- und Amtsgericht in Duisburg (Symbolbild).

Foto: dpa/Christophe Gateau

Ein tödlicher Streit zwischen einem 36-jährigen Hausbesitzer aus Oberhausen und einem seiner Mieter beschäftigt seit Dienstag das Duisburger Schwurgericht. Der angeklagte Vermieter soll seinen Kontrahenten im August 2018 erst geschlagen, dann am Boden fixiert und anschließend mit einem schweren Lampenfuß getötet haben. Laut Staatsanwaltschaft stach er dem Opfer die Eisenstange durch ein Auge in den Kopf. Der Mieter verstarb noch am Tatort an schweren Hirnverletzungen. Hintergrund der Auseinandersetzung soll ein Durchbruch gewesen sein, den der Mieter offenbar ohne Genehmigung des Hausbesitzers im Keller angelegt hatte.

Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte ein, dass es zwischen ihm und dem Mieter häufig Streit gegeben habe. Der Mann, der in dem Haus ein Bauunternehmen betrieb, habe ihm oft Kummer bereitet. Am Tattag sei eine Auseinandersetzung im Keller des Mietshauses dann heftig eskaliert. Der Mieter habe ihn bedroht und attackiert. Daraufhin habe er einen Hammer ergriffen und sich gewehrt. Im weiteren Verlauf der Prügelei soll schließlich das spätere Opfer immer wieder den Hammer genommen und in das Gesicht des Angeklagten geschlagen haben. „Mein Mandant hat sich dann verteidigt, indem er die Eisenstange ergriffen hat“, sagte Verteidiger Udo Vetter am Rande des Prozesses.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 36-jährigen Deutschen ursprünglich Anklage wegen Mordes erhoben. Das Duisburger Schwurgericht hat das Verfahren jedoch nur hinsichtlich des Vorwurfs des Totschlags eröffnet.

(mba/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort