Notbetreuung Wer sein Kind in Düsseldorf und Köln weiter in die Kita schicken darf

Düsseldorf · Zum Schutz vor dem Coronavirus sollen Kitas in NRW ab Montag geschlossen bleiben. Doch für bestimmte Berufsgruppen gibt es Ausnahmen. Für Düsseldorf und Köln steht nun fest, wer sein Kind in die Notbetreuung geben darf.

 Geschlossene Kita in NRW. (Symbolbild)

Geschlossene Kita in NRW. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jonas Güttler

Nach den flächendeckenden Schließungen von Schulen und Kitas wegen des Coronavirus, die die Landesregierug am Freitag beschlossen hat, sollen zumindest für einige Kinder Ausnahmen gelten. Ärzte, Polizisten, Feuerwehrleute und Pflegepersonal müssen demnach nicht selbst für ihre Kinder sorgen - für sie soll es eine Notbetreuung in den Kitas geben. NRW-Familienminister Joachim Stamp nannte am Freitag außerdem Eltern, „die in den Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.“ Details würden zeitnah mit den Trägern geregelt.

In einem Schreiben einer Düsseldorfer Kita, das unserer Redaktion vorliegt, wird nun im Detail ausgeführt, wer sein Kind weiterhin zur Kita bringen darf. Demnach haben Eltern folgender Berufsgruppen und Einrichtungen - neben den oben genannten - Anspruch auf eine Betreuung:

  • Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung
  • Wasserversorgung
  • Energieversorgung
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Sparkassen
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Büchereien
  • Museen
  • Kinder- und Schullandheime
  • Altenheime
  • Rettungsdienst

Nach einer offiziellen Weisung von Oberbürgermeister Thomas Geisel und Stadtdirektor Burghard Hintsche müssen alle Kitas in Düsseldorf am kommenden Montag und Dienstag jeweils eine Notgruppe einrichten. Hintzsche sagte am Freitag, Eltern sollten selbst einschätzen, ob sie zur Zielgruppe gehören. Später könnte es Kontrollen geben.

In Köln hat am Samstag der Krisenstab getagt und am Nachmittag mitgeteilt, dass es eine Notbetreuung für die Kinder sogenannter „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ geben wird. Das sind wie in Düsseldorf „Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient“, wie die Stadt Köln mitteilt. Köln zählt hierzu auch Verwaltungs- und Justizangestellte. Ansonsten sind die Berufsgruppen dieselben wie in Düsseldorf. Wer die Betreuung in Anspruch nehmen will, braucht in Köln eine schriftliche Bescheinigung. Die Bescheinigung ist bis spätestens Dienstag, 17. März, in der Schule beziehungsweise Kita abzugeben. Ein Formular findet sich hier. Die Eltern werden dann informiert, ob das Angebot der Notbetreuung für ihr Kind gilt.

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