Ab Montag vorerst kein Unterricht Für Kinder soll es an Schulen eine Notbetreuung geben
Düsseldorf · Die Schulen sind angewiesen, während des Unterrichtsausfalls ein Betreuungsangebot für Notfälle anzubieten. Zudem müssen die Schulen die Kommunikation mit den Eltern sicherstellen. Ab Montag ruht der Unterricht in NRW.
Wenn ab Montag Schulen und Kitas geschlossen bleiben, stellt sich für viele berufstätige Eltern die Frage: Wer passt nun auf die Kinder auf? Auf keinen Fall dürften Eltern jetzt die Großeltern zur Kinderbetreuung einschalten, denn für ältere Menschen sei die Gefahr durch das Virus am größten, sagt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). „Mir ist bewusst, dass diese Distanzierung einer jeden Familie, die Distanzierung von Enkeln zu ihren Großeltern, dass die jedes Herz beschwert“, so Laschet. Mit dem Rückzug in die eigenen vier Wände dürfe kein Rückzug der Menschlichkeit einhergehen. „Damit diese Krise ein Ende findet, müssen wir jetzt den Anfang für eine nie da gewesene Solidarität machen“, betont das Landesoberhaupt.
Nachdem die Landesregierung am Freitag bekanntgegeben hat, die Schüler vorzeitig in die Osterferien zu schicken, müssen auch die Schulen sich erst einmal an die neuen Gegebenheiten anpassen. Laschet stellte bereits klar, dass die Lehrer nicht frei hätten. „Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten“, heißt es auch in einem Rundschreiben des NRW-Schulministeriums an alle Schulen des Landes, das unserer Redaktion vorliegt. Darin wird den Lehrern die weitere Vorgehensweise mitgeteilt. Demnach ruht der Unterricht bereits ab Montag. Für Berufsschüler in einer dualen Ausbildung sowie in einem Praktikum beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen müssen Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern sicherstellen.
Damit sich die Eltern auf die neue Situation einstellen können, dürfen sie bis einschließlich Dienstag ihre Kinder noch in die Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Für die Lehrer gilt am Montag und Dienstag eine Anwesenheitspflicht in den Schulen. Darüber hinaus soll es ein Not-Betreuungsangebot geben. „Die Einstellung des Schulbetriebs darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere dem Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen“, heißt in dem Schreiben. Deshalb muss in der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden – insbesondere für die Klassen eins bis sechs.
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts hat dem Papier zufolge keine Auswirkungen auf die Terminierungen der bevorstehenden Abiturprüfungen. Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht nach dem 19. April wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude von den Lehrern und Abiturienten genutzt werden können. Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen oder durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren") erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen, so das Schulministerium.
Dennoch bleiben bei vielen Eltern Fragen offen. Etwa, ob sie zu Hause bleiben dürfen, wenn Schulen oder Kitas geschlossen sind. Wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, ist es laut Arbeitsrechtlern für Arbeitnehmer unmöglich, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Sie müssen dann nicht zur Arbeit kommen. Ob weiter Gehalt bezahlt wird, hängt ebenfalls davon ab, ob keine andere Betreuung realisierbar ist. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund kann bei Kita- oder Schul-Schließungen eine „unverschuldete persönliche Verhinderung“ (Paragraf 616 BGB) vorliegen. Dann besteht für einige Tage Anspruch auf eine bezahlte Freistellung – es sei denn, der Arbeitsvertrag schließt das aus. Gerichte lassen eine Spanne von drei Tagen bis zu zwei Wochen zu. Danach dürfen Eltern zwar zu Hause bleiben, müssten aber nach Absprache mit dem Arbeitgeber bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen. Ministerpräsident Laschet sprach ebenfalls davon, möglicherweise Urlaub vorzuziehen oder Überstunden abzubauen. Dies müsse alles diskutiert werden.
Möglicherweise ergibt sich auch ein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice, wenn aus betrieblicher Sicht nichts dagegen spricht. Arbeitgeber müssen dabei die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. In der derzeitigen Notlage wird empfohlen, die Situation zu diskutieren und einvernehmliche Lösungen anzustreben. Der Verband für Fach- und Führungskräfte rät dringend davon ab, eigenmächtig zu Hause zu bleiben. Angst vor einer Ansteckung sei kein Grund für ein unentschuldigtes Fernbleiben.
Die Krankenhausgesellschaft NRW begrüßt die Entscheidung der Landesregierung. „Wir sind froh, dass eine Lösung gefunden wurde, um die Arbeit in den Krankenhäusern zu gewährleisten“, sagt Sprecher Mirko Ristau. Dies werde sich hoffentlich bewähren. Zusätzlich seien einige Krankenhäuser dabei, intern Wege zu finden, die Kinder ihrer Mitarbeiter zu betreuen. „In diesen schwierigen Zeiten müssen eben alle enger zusammenrücken“, sagt Ristau.