Bilanz der Bahn-Betreiber Maskenpflicht wird in Zügen überwiegend akzeptiert

Düsseldorf · Beim Bahnfahren kann nicht immer der Mindestabstand eingehalten werden. Um so wichtiger ist hier der Mund-Nasen-Schutz. Wird die Maskenpflicht ernst genommen? Die Bahnunternehmen ziehen Bilanz.

 Regionalbahn am Hauptbahnhof Witten. (Archiv)

Regionalbahn am Hauptbahnhof Witten. (Archiv)

Foto: Jürgen Theobald

Die Maskenpflicht in Zügen wird nach Angaben der Bahn-Unternehmen weiterhin von den meisten Fahrgästen in Nordrhein-Westfalen akzeptiert und eingehalten. „In den Zügen ist die Akzeptanz sehr gut“, sagte ein Sprecher von DB Regio NRW der Deutschen Presse-Agentur. In den Bahnhöfen, wo Mund und Nase ebenfalls bedeckt werden müssen, habe man hingegen in den letzten Wochen noch stärker nachhelfen müssen - vielen Menschen sei nicht bewusst gewesen, dass die Pflicht auch auf Gleisen, Treppen und in Bahnhofshallen gelte. Insgesamt hätten aber stichprobenweise Erhebungen ergeben, dass die Zahl derjenigen Fahrgäste sogar zugenommen habe, die ihre Maske richtig tragen.

Auch die privaten Unternehmen Nordwestbahn und National Express ziehen ein weitgehend positives Fazit. Die Zahl der Beschwerden gegen das Maskentragen habe sogar abgenommen, da mittlerweile die meisten Menschen die Maßnahme akzeptiert hätten. „Wenn wir einen Fahrgast haben, der sich dem widersetzt, sagen wir an der nächsten Haltestelle: Verlassen Sie den Zug!“, erzählte eine Sprecherin der Nordwestbahn. Löse dies den Konflikt immer noch nicht, werde die Bundespolizei hinzugerufen.

„Jedes Mal, wenn wir die Bundespolizei dazu holen, kommt es zu Verzögerungen, das ist leider so“, erzählte eine Sprecherin von Abellio. Dort beobachte man hingegen vermehrt Diskussionen - und „dass die Leute sich zunehmend verweigern.“ Das erschwere den Mitarbeitern den Arbeitsalltag. Zu Beginn der Maskenpflicht hätten noch etwa 95 Prozent der Fahrgäste ohne Beanstandung Masken getragen. Mittlerweile gibt es auch in sozialen Netzwerken wie Twitter zunehmend Beschwerden von Bahnfahrenden darüber, dass Mitfahrende keine Maske tragen.

Bei der Bundespolizei in Sankt Augustin führt man keine Statistik über die Anzahl der masken-bedingten Einsätze - spricht aber von „vereinzelten“ Fällen. Zuständig für die Ahndung, etwa durch Bußgelder, seien die Ordnungsbehörden. Weder die Verkehrsunternehmen noch die Bundespolizei können diese direkt anordnen.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist es in Nordrhein-Westfalen weiterhin Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie im Handel Mund und Nase mit einer Maske oder einem Tuch zu bedecken. So sollen Ansteckungen in Räumen verhindert werden, in denen nicht immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

(hsr/dpa)
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