Corona in Dormagen Freude über Lockerungen

Dormagen · Händler und Gastronome sind vorbereitet und warten auf Kunden. Ab Freitag ist viel mehr möglich als zuvor. Was in Dormagen zu beachten ist.

Irgendwie ist es als würde der Korken aus der Flasche gezogen: Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ist ab dem heutigen Freitag möglich, was viele Menschen seit Monaten vermisst haben. Zum Beispiel shoppen oder einen gemütlichen Gastronomie-Besuch. „Na klar, wir sind glücklich“, sagt Hans-Dieter Lehnhoff, Chef des Ring-Kaufhauses an der „Kö“. „Aber nicht nur Händler, sondern natürlich auch die Kollegen der Gastronomie - nach so langer Lockdown-Zeit können Kunden wieder kommen!“

 Ring Center-Chef Hans-Dieter Lehnhoff freut sich auf Kunden.

Ring Center-Chef Hans-Dieter Lehnhoff freut sich auf Kunden.

Foto: Carina Wernig

Denn für den Einzelhandel gilt ab sofort: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Das Vorlegen eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Aber weiterhin verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske. In den Geschäften sind ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Übersetzt auf das Ring Center: „Wir können maximal 350 Kunden hineinlassen“, sagt Lehnhoff. Kontrolliert wird das Einhalten der Höchstzahl zum einen per Video, zum anderen über das Kassensystem. Droht es zu eng zu werden, „werden wir wieder am Eingang mit einem manuellen Zählsystem arbeiten.“

In der Gastronomie ist ab sofort der Besuch der Außengastronomie mit einem negativem Testergebnis sowie für vollständig Geimpfte und Genesene zulässig. Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis des Rhein-Kreises Neuss vorweisen. Aufgehoben ist damit auch das Verzehrverbot im Umkreis von Restaurants.

Im Freizeitbereich gibt es für den Tierpark im Tannenbusch keine Änderung, der weiterhin geöffnet ist. Vor dem Besuch muss online unter www.eventbrite.de ein Ticket gebucht werden. Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks dürfen öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Testergebnis.

Aufatmen können jetzt endlich auch alle Sportler. Denn: Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen im Alter von bis zu 18 Jahren erlaubt. Geht es um kontaktfreien Sport, also beispielsweise Tennis, spielt das Alter keine Rolle. Und: Bei Sportveranstaltungen, die draußen stattfinden, sind maximal 500 Zuschauer mit negativem Test zulässig.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Verpflichtung, im Einzelhandel und vergleichbaren Einrichtungen, in Arztpraxen und Einrichtungen, die medizinischer Dienstleistungen erbringen, im öffentlichen Nahverkehr, während Gottesdiensten sowie immer dort, wo die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, eine Maske zu tragen, besteht weiterhin. Zudem gilt die Maskenpflicht in folgenden Bereichen: in der Zonser Altstadt an den Wochenenden und an den Bahnhöfen.

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