Gnadenrecht vor neuem Bußgeldkatalog Einige Verkehrssünder in NRW können hoffen

Düsseldorf · Nach dem Debakel um den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr können Verkehrssünder in NRW hoffen, ihren Führerschein doch nicht zu verlieren. Möglich wird das über das sogenannte Gnadenrecht.

Eine Rückgabe aller eingezogenen Führerscheine ohne Prüfung werde es aber nicht geben, teilte das NRW-Innenministerium am Freitagabend mit.

Alle 16 Bundesländer hatten sich zuletzt darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei den härteren Strafen für Raser zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden. Wie viele Autofahrer in NRW betroffen sind, konnte das Innenministerium noch nicht sagen.

Konkret geht es bei der Linie der NRW-Regierung um Autofahrer, deren Führerscheinentzug nach den neuen Strafen schon rechtskräftig ist, weil die Einspruchsfrist abgelaufen ist - die das Fahrverbot aber noch nicht oder erst teilweise verbüßt haben. Diese Fälle würden nun von den Bußgeldstellen noch einmal geprüft. Wäre nach altem Recht kein Fahrverbot fällig gewesen, sollen die Autofahrer ihren Führerschein nicht abgeben müssen oder vorzeitig zurückerhalten. Weil das Fahrverbot aber bereits rechtskräftig ist, funktioniere dies juristisch nur über das Gnadenrecht, erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Wer nach dem neuen Bußgeldkatalog rechtskräftig eine hohe Geldstrafe bekommen hat, wird aber wohl in vielen Fällen leer ausgehen. Wegen des Verwaltungsaufwands würden die Behörden diese Fälle nicht von sich aus noch einmal anschauen. Betroffene Autofahrer könnten aber eine Gnadenentscheidung beantragen, wenn sie das verhängte Bußgeld besonders hart treffe, teilte das Ministerium mit.

Wer sein Fahrverbot bereits verbüßt oder das Bußgeld schon bezahlt hat, geht wohl in jedem Fall leer aus: Trotz des Formfehlers im Gesetz gebe es in diesen Fällen keine Aussicht auf eine Kompensation, teilte das Ministerium mit.

Die Verfahren zur Rückgabe von Führerscheinen sind in allen Bundesländern unterschiedlich.

(ham/dpa)
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