Bezirksregierung Münster Genehmigung für radioaktive Abfälle in Ahaus bis 2057

Münster · Schwach- und mittelradioaktive Abfälle dürfen weiter in Ahaus zwischengelagert werden. Die Bezirksregierung Münster hat das nun genehmigt - für gleich 37 Jahre. Warum so lange?

 Ein Polizeiwagen steht vor dem Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus (Archiv).

Ein Polizeiwagen steht vor dem Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus (Archiv).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle dürfen im Zwischenlager Ahaus bis Ende 2057 zwischengelagert werden. Die Bezirksregierung Münster erteilte der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH am Freitag eine entsprechende Genehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“. Diese schließe nahtlos an die auf zehn Jahre befristete Erstgenehmigung an, die am kommenden Montag auslaufe, sagte ein Behördensprecher. Damit sei sichergestellt, dass der Betrieb mit den derzeit eingelagerten Stoffen weitergehen dürfe.

Das Zwischenlager befindet sich im westlichen Teil und ist damit abzugrenzen von dem im östlichen Bereich betriebenen Brennelement-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle, wie die Bezirksregierung betonte. Der östliche Teil für die hochradioaktiven Abfälle ist von der bis 31. Dezember 2057 geltenden Genehmigung ausdrücklich nicht berührt, erläuterte der Sprecher. Heftige Kritik an der Erlaubnis kam von der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“.

Im westlichen Lagerbereich von Ahaus werden seit 2010 vorübergehend Abfälle, Reststoffe sowie Anlagenteile mit schwächerer bis mittlerer Radioaktivität aufgenommen. Den Angaben zufolge handelt es sich etwa um Bauschutt, Kabelreste, Dämmstoffe oder Metallteile aus Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken in Deutschland. Bevor die Abfälle nach Ahaus kommen, würden sie vorbehandelt und dann in genehmigten Abfallbehältern verpackt.

Beim AKW-Rückbau fallen in großem Umfang auch schwächer radioaktiv belastete Materialien an. Derzeit entsteht im niedersächsischen Salzgitter unter besonderen Bedingungen das Endlager Konrad - das erste atomrechtlich genehmigte Endlager in Deutschland. Dort soll mit Ende der Bauphase ab 2027 die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle beginnen. Der gesamte Einlagerungebetrieb im Schacht Konrad solle bis 2057 abgeschlossen sei, erläuterte der Sprecher der Bezirksregierung. Daher sei auch die Zwischenlagerung in Ahaus für die kommenden rund 30 Jahre genehmigt worden.

Bevor neue schwach- und mittelradioaktive Abfälle nach Ahaus kommen, müsse der Betreiber jeweils nachweisen, dass es sich bei diesen Stoffen tatsächlich um solche handle, die unter die Genehmigung fallen, ergänzte der Sprecher. Seit Jahren wird gegen Atomtransporte demonstriert, auch das Vorhaben in Salzgitter ist von Protesten begleitet.

Die Bürgerinitiative kritisierte die Entscheidung: Die Sicherheit der Zwischenlagerung solcher Abfälle sei nur für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährleistet, noch größere Phasen seien nicht überschaubar. Es sei auch „reines Wunschdenken“, den Transport in den Schacht Konrad 2027 beginnen und bis 2057 abschließen zu können, betonte die Initiative und wies auf mehrfache Terminverschiebungen hin. Das Lager in Ahaus habe insgesamt nur eine Betriebsgenehmigung bis 2036. „Wir befürchten, dass die jetzige Genehmigung für schwach- und mittelradioaktiven Müll bis 2057 gleichzeitig ein Türöffner für die weitere Umwandlung des Ahauser Zwischenlagers in ein Dauerlager für Atommüll wird“, sagte Sprecher Hartmut Liebermann laut Mitteilung.

Nach Angaben der Bezirksregierung war der Genehmigung ein umfangreiches Verfahren vorausgegangen, an dem auch die Öffentlichkeit breit beteiligt worden sei. Man habe sich mit Anregungen, Anträgen und Einwendungen von Gemeinden, Anwohnern, Umweltverbände oder weiteren Behörden intensiv auseinandergesetzt. Zudem seien Gutachter hinzugezogen worden, um mögliche Auswirkungen der Lagerung auf Mensch und Natur genau zu überprüfen. Die Genehmigung sei mit vielen Auflagen verbunden, damit die Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor „schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen“ nach neuestem wissenschaftlichem Stand erfüllt seien.

(ham/dpa)
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