Rheinhafen in Krefeld Meerbusch stoppt Klage wegen Caratgas

Krefeld · Die Stadt Meerbusch kapituliert vor der Realität: Der verbotene Schwerlastverkehr vom Krefelder Hafen durch die Rheingemeinden und Lank-Latum erzürnt die Anwohner. Mit einer Klage gegen die Ansiedlung und den Betrieb der Caratgas im Hafen und den zu erwartenden zusätzlichen Lkw-Verkehr hat Meerbusch im Eilverfahren geklagt – ohne Erfolg.

 Die Caratgas GmbH baut für seinen Binnenterminal Krefeld im Rheinhafen einen Schiffsanleger zur Anlieferung von Flüssiggas.

Die Caratgas GmbH baut für seinen Binnenterminal Krefeld im Rheinhafen einen Schiffsanleger zur Anlieferung von Flüssiggas.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Heute läuft die Frist ab, um zu entscheiden, ob die Stadt Meerbusch weiter gegen die Ansiedlung und den Betrieb von Caratgas im Krefelder Rheinhafen klagen will. Mit dem Gang zum Verwaltungsgericht  Düsseldorf wurde einmal mehr das seit Jahrzehnten gespannte Nachbarschaftsverhältnis der Städte Krefeld und Meerbusch deutlich. Oftmals steht die Entwicklung des Hafens und die Anbindung des Standorts im Zentrum der Meinungsverschiedenheiten. In den 1990er Jahren hat die Stadt Meerbusch die damalige Bundesstraße 222 durch Gellep-Stratum und Lank-Latum auf ihrem Stadtgebiet in einem aufwendigen Verfahren gegen den Willen Krefelds zur Gemeindestraße herabgestuft. Seitdem ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen verboten. Die Realität sieht allerdings anders aus, da die Ordnungswidrigkeiten fast gar nicht geahndet werden.

Vor knapp zwei Jahren hatte die Caratgas GmbH für die Ansiedlung eines Flüssiggaslagers im Krefelder Hafen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die Stadt Meerbusch hatte sich im damaligen Behördenbeteiligungsverfahren mit einer anwaltlich verfassten Stellungnahme gegen dieses Vorhaben ausgesprochen, und zwar aus zwei Hauptgründen: Zum einen waren im Rahmen der Untersuchungen der entstehenden Verkehre die Auswirkungen auf das Meerbuscher Stadtgebiet überhaupt nicht analysiert und folglich auch nicht berücksichtigt worden. Zum anderen spricht das Vorhaben nach Meinung der Stadt Meerbusch gegen den mit der Stadt Krefeld bestehenden Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahre 1978.

Danach dürfen auf Krefelder Stadtgebiet in einem Abstand von 500 Metern zur Stadtgrenze keine Betriebe angesiedelt werden, die unzumutbare Emissionen verursachen. Im Januar 2020 hat die Bezirksregierung das Vorhaben Caratgas genehmigt. Da kurz danach die Klagefrist ablief, hat die Meerbuscher Verwaltung über ihren Anwalt vorsorglich Klage gegen den Genehmigungsbescheid eingereicht. Daraufhin hat die Bezirksregierung die sofortige Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheides angeordnet, worauf die Stadt mit einem Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dagegen reagiert hat.

 Für die Lagerung und den Umschlag von Flüssiggas sind mehrere große Tanks unter einem Erdmantel verankert worden.

Für die Lagerung und den Umschlag von Flüssiggas sind mehrere große Tanks unter einem Erdmantel verankert worden.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

In den jeweiligen Schriftsätzen habe die Bezirksregierung so argumentiert, dass die Stadt Meerbusch durch die zusätzlichen Verkehre nicht betroffen sei, da in den entsprechenden Ortsteilen (Lank-Latum und Nierst) Lkw-Durchfahrtsverbote angeordnet worden seien. Somit würden sämtliche Lkw-Verkehre über Krefelder Stadtgebiet abgewickelt, so dass sie auf Meerbuscher Stadtgebiet zu Recht nicht berücksichtigt worden seien. So weit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.

 Bis zuletzt hat das Meerbuscher Justiziariat die Erfolgsaussichten der Stadt als gering eingeschätzt. Mit Recht: Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem von der Stadt Meerbusch gestellten Eilantrag nicht stattgegeben (wir berichteten). Auf Anraten des Anwaltes beabsichtige die Meerbuscher Verwaltung kein Rechtsmittel hiergegen einzulegen und die Klage mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen, sagte Patrick Wirtz, Referent der Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage gestern auf Anfrage unserer Redaktion.

Die der Caratgas GmbH von der Bezirksregierung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage für Lagerung, Umschlag und Abfüllung von Flüssiggasen sowie zur Lagerung und zum Umschlag von technischen Gasen dürfe weiter vollzogen werden. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Ende Mai  entschieden. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Genehmigung nicht zu Lasten Meerbuschs gegen das interkommunale Abstimmungsgebot.

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