Hochzeit in Monheim als Hotspot Kreis Mettmann hat höchste Sieben-Tages-Inzidenz in NRW

Langenfeld/Monheim · Die Corona-Zahlen im Kreis Mettmann sind rapide angestiegen. Der Kreis hat aktuell die höchste Sieben-Tages-Inzidenz in NRW. Auslöser soll eine Hochzeit gewesen sein. Aber viele Fragen sind noch offen.

 Eine Mitarbeiterin hält in einem Testzelt ein Röhrchen mit einer Nährlösung für einen Corona-Test in der Hand.

Eine Mitarbeiterin hält in einem Testzelt ein Röhrchen mit einer Nährlösung für einen Corona-Test in der Hand.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Ob die Feier privat oder in einem Lokal stattgefunden hat, ist dem Ordnungsamt nicht bekannt, sagte Anke Bitsch, Abteilungsleiterin Ordnungsamt und Standesamt. Die Trauung selber habe jedenfalls nicht in Monheim stattgefunden. Dass die Coronazahlen in Langenfeld und Monheim wieder deutlich angestiegen sind, hängt mit einer privaten Hochzeitsfeier in Monheim zusammen, die auch Auswirkungen auf Langenfeld hat, weil einige der Teilnehmer von dort kommen, sagte Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Darüber, ob die Feier privat oder in einem Lokal stattgefunden hat, habe die Stadtverwaltung in Monheim keine Kenntnis, erläuterte Anke Bitsch, Abteilungsleiterin Ordnung und Standesamt. Die Trauung selber habe jedenfalls nicht in Monheim stattgefunden, ergänzte sie. „Wir führen im Standesamt Listen über alle Teilnehmer.“ Aufgrund der geltenden Hygienemaßnahmen und der Coronaschutzverordnung dürften bei jeder Feier im Trauzimmer maximal zwölf Personen dabei sein.

Die Corona-Infektionszahlen in Langenfeld und Monheim stiegen damit auf insgesamt 46. In Langenfeld seien derzeit 56 Menschen in Quarantäne, in Monheim 77. Im Kreis Mettmann gab es 136 aktuell Infizierte. Damit lag der Kreis mit rund 485.000 Einwohnern am Freitag bei der wichtigen Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen auf Platz eins in NRW: Die Sieben-Tages-Inzidenz betrug 21,2.

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) erlaubt bei Feiern zu einem herausragenden Anlass wie Hochzeit, Taufe, Jubiläum, Geburtstag oder nach einem Abschluss, dass bis zu 150 Menschen daran teilnehmen dürfen – ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Wichtig zur Corona-Bekämpfung ist die mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten. Deshalb müssen die Organisatoren von Familienfeiern oder die Veranstalter von Konzerten, Abschlussfeiern oder Sportaktivitäten sicherstellen, dass alle anwesenden Personen mit Namen und Adresse festgehalten werden. Das Gleiche gilt wie bisher auch für die Gaststätten, bei Gottesdiensten in den Kirchen, in Jugendzentren sowie bei allen Schulungen und Prüfungen.

Wer im eigenen Haus oder im Garten eine Party feiert, sollte auf den Gesundheitsschutz achten, ist aber sonst in der Gestaltung frei. Solche Feiern dürfen aber keinen Event-Charakter haben, sonst ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept erforderlich. Für Familienfeiern und ähnliche Feste gelten wieder besondere Regeln. Alle diese Maßnahmen gelten bis zum  11. August.

Wer sich mit Covid-19 angesteckt hat oder Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, muss für eine befristete Zeit in häuslicher Quarantäne bleiben. Die konsequente Abgrenzung dient dem eigenen Schutz und soll die Verbreitung der Krankheit verhindern.

Als Verhaltenstipp nennen Mediziner die „AHA-Regel“: Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske. Auch im eigenen privaten Umfeld sollten Hygieneregeln beachtet werden.

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