Misshandlung von Flüchtlingen in Burbach Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe und zwei Geldstrafen

Siegen · Etwa vier Jahre nach Bekanntwerden der Misshandlungen von Flüchtlingen in Burbach hat das Landgericht Siegen die ersten drei Urteile gegen Beschäftigte in der damaligen Notaufnahmeeinrichtung gefällt.

 Sicherheitskräfte (hinten) gehen auf dem Gelände des Flüchtlingsheim der ehemaligen Siegerland-Kaserne in Burbach (Archivfoto).

Sicherheitskräfte (hinten) gehen auf dem Gelände des Flüchtlingsheim der ehemaligen Siegerland-Kaserne in Burbach (Archivfoto).

Foto: dpa/Ina Fassbender

In einem abgetrennten Verfahren wurde am Dienstag ein Angeklagter wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzungsdelikten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht mitteilte.

Ein weiterer Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 1200 Euro, die dritte Angeklagte in dem abgetrennten Prozess eine Geldstrafe von 900 Euro - jeweils wegen Freiheitsberaubung. Wegen der Misshandlungen hat die Staatsanwaltschaft insgesamt weitere 35 Verdächtige angeklagt, darunter Mitarbeiter der Unterkunftsleitung, der Sozialbetreuung und des Wachdiensts sowie zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg.

Gegen 26 dieser Angeklagten verhandelt das Landgericht Siegen seit dem 8. November, die neun übrigen Angeklagten müssen sich demnächst in weiteren abgetrennten Verfahren verantworten.

Die Misshandlungen in der Unterkunft in Burbach waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.

Die Straftaten wurden laut Anklage in sogenannten Problemzimmern begangen, die seit Dezember 2013 in der Burbacher Notaufnahmeeinrichtung eingerichtet worden waren. In diesen Räumen wurden demnach Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstoßen hatten.

(mba/AFP)
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