Strafverfahren infolge der Ibiza-Affäre Österreichs Ex-Vizekanzler Strache in Neuauflage des Prozesses freigesprochen

Wien · Strache war Ende August 2021 zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll zugunsten einer Privatklinik Einfluss auf ein Gesetz genommen haben. In einer Neuauflage des Prozesses kam das Gericht jetzt zu einem anderen Urteil.

Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Chef und Vorsitzender der Partei «Team HC Strache - Allianz für Österreich», spricht bei einer Pressekonferenz (Archivfoto).

Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Chef und Vorsitzender der Partei «Team HC Strache - Allianz für Österreich», spricht bei einer Pressekonferenz (Archivfoto).

Foto: dpa/Helmut Fohringer

Gut 16 Monate nach seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Bestechlichkeit ist Österreichs Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache in einer Neuauflage des Prozesses freigesprochen worden. Der frühere Chef der rechtspopulistischen FPÖ sei für „nicht schuldig“ befunden worden, teilte die Vize-Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen in Wien am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP mit.

Strache war Ende August 2021 zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihm war zur Last gelegt worden, zugunsten einer Privatklinik Einfluss auf ein Gesetz genommen zu haben. Der Mitangeklagte Walter Grubmüller, Eigentümer der Privatklinik Währing, sollte laut dem ersten Urteil im Gegenzug 12.000 Euro an die FPÖ gespendet haben. Das Urteil wurde jedoch ein Jahr später vom Wiener Oberlandesgericht aufgehoben, da entlastende Elemente in dem Verfahren nicht berücksichtigt worden waren.

In dem Wiederholungsprozess sei die Richterin nun zu dem Schluss gelangt, dass die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise für Korruption vorgelegt habe, zitierte die Nachrichtenagentur APA aus der Urteilsbegründung. Grubmüller, der im ersten Prozess zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wurde am Dienstag ebenfalls freigesprochen.

Ibiza-Affäre: Strache, Kurz oder Gudenus - wer ist wer?
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Wer ist wer in der Ibiza-Affäre?

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Der Prozess im Jahr 2021 war das erste Strafverfahren gegen Strache infolge der sogenannten Ibiza-Affäre. Der Skandal hatte im Mai 2019 zum Bruch der Koalition zwischen der konservativen ÖVP von Bundeskanzler Sebastian Kurz und der rechtspopulistischen FPÖ sowie zu vorgezogenen Neuwahlen geführt.

Ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo hatte gezeigt, wie Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellte. Die Affäre führte zu einer Reihe von Ermittlungsverfahren. Im Juli war Strache bereits in einem anderen Korruptionsprozess freigesprochen worden.

(mzu/AFP)
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