Hundedame „Edda“ Streit um gepfändeten Mops landet vor dem Landgericht Münster

Ahlen/Münster · Ein kleiner Hund beschäftigt bald das große Landgericht in Münster: Da der Streit um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops „Edda“ inzwischen finanziell größere Dimensionen angenommen hat, fühlt sich das Amtsgericht Ahlen nicht mehr zuständig.

 Die Mops-Hündin „Edda“ sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch. Der Streit um den gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops «Edda» beschäftigt bald das Landgericht Münster.

Die Mops-Hündin „Edda“ sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch. Der Streit um den gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops «Edda» beschäftigt bald das Landgericht Münster.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Streit um den gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops „Edda“ beschäftigt bald das Landgericht Münster. Das zunächst zuständige Amtsgericht Ahlen hat den Fall jetzt an die höhere Instanz verwiesen. Das bestätigte der Direktor des Amtsgerichts, Andreas Serries, der Deutschen Presse-Agentur.

Mops „Edda“ hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen bei einer Schuldnerin gepfändet und übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath verkauft worden war. Die Käuferin fühlt sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei. Sie will den Kaufpreis und Tierarztkosten erstattet bekommen. Laut ihrem Anwalt würden sich allein die Kosten für Medikamente bei einer Lebensdauer von 15 Jahren auf 13.000 Euro summieren. Der Streitwert liegt sogar noch höher - womit das Amtsgericht Ahlen nicht mehr zuständig ist. Auf Antrag des Anwalts verwies das Gericht den Fall an das höhere Gericht.

Die Kammer in Münster solle nicht nur über den Schadenersatz entscheiden, sondern „auch über die Rechtsfrage, ob die Pfändung überhaupt zulässig war“, so Anwalt Wolfgang Kalla: „Viele Menschen können von Pfändungen von Haustieren betroffen sein - hier muss es Rechtssicherheit für Mensch und Tier geben.“

Wann über den Fall verhandelt wird, ist noch unklar. Laut Amtsgericht werden zunächst die Streitparteien über den Entschluss informiert.

(zim/dpa)
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