Viele Bundesländer stark belastet NRW gibt jeden siebten Euro für Zinsen aus

Berlin · Nur in Bremen, dem Saarland und Berlin ist die Zins-Steuer-Quote noch höher. Das besagt eine Studie des Instituts der Wirtschaft.

 Die Zinslast der Bundesländer - klicken Sie zum Vergrößern auf die Lupe unten rechts.

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Foto: Institut der deutschen Wirtschaft

Trotz besserer Konjunktur und höherer Steuereinnahmen haben die meisten Bundesländer mit einer enormen jährlichen Zinslast zu kämpfen. Spitzenreiter bei der Zinsbelastung — bezogen auf die Steuereinnahmen — ist im Vergleich der Bundesländer das Land Bremen — gefolgt vom Saarland, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Das ergeben Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die morgen veröffentlicht werden.

Die Hansestadt Bremen muss nach den Berechnungen der Kölner Ökonomen bereits jeden dritten Euro, den sie durch Steuern einnimmt, für Zinsen auf ihre Schulden ausgeben. Die Zinsausgaben Bremens summierten sich im vergangenen Jahr auf 730 Millionen Euro.

Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Zins-Steuer-Quote von 15,1 Prozent auf Platz vier des IW-Ländervergleichs: Jeder siebte aus Steuern eingenommene Euro wird demnach in Nordrhein-Westfalen für Zinsausgaben aufgewendet. Das bevölkerungsreichste Bundesland gab im vergangenen Jahr gut 6,5 Milliarden Euro allein für Schuldzinsen aus.

Die Hauptstadt schiebt Altschulden von 61 Milliarden Euro vor sich her. "Berlin musste im vergangenen Jahr fast jeden fünften Euro, den es durch Steuern einnahm, für Zinsen auf seine Schulden ausgeben — in Bremen verschlang der Zinsdienst sogar etwa jeden dritten Steuer-Euro", heißt es in der IW-Untersuchung, die unserer Zeitung vorliegt.

"Folglich fehlt den Ländern das Geld an anderer Stelle, etwa um Straßen und Schienenwege instand zu halten oder Schulen zu sanieren." Der Länderfinanzausgleich verhindere, dass die einzelnen Bundesländer eigenverantwortlich über die Höhe ihrer Einnahmen bestimmen könnten. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 sollten bessere Anreize für eine eigenständige Finanzpolitik der Länder gesetzt werden. "Sie könnten etwa das Recht bekommen, individuell einen Zu- oder Abschlag auf die ihnen zustehenden Einkommenssteuereinnahmen zu erheben."

(mar)
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