In privater Haltung NRW führt Meldepflicht für besonders giftige Tiere ein

Düsseldorf · Das Gesetz untersagt in NRW ab Beginn kommenden Jahres die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere und reguliert die private Haltung solcher Exemplare. Angestoßen wurde es, nachdem im Ruhrgebiet eine Monokel-Kobra ausgebüxt war.

 Eine Kobra stellt sich auf.

Eine Kobra stellt sich auf.

Foto: Shutterstock/Skynavin

Knapp ein Jahr nach der tagelangen Suche im Ruhrgebiet nach einer ausgebüxten Monokel-Kobra hat der nordrhein-westfälische Landtag ein Gifttiergesetz beschlossen. Das Gesetz untersagt ab Beginn kommenden Jahres die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere und reguliert die private Haltung solcher Exemplare, wie das Landesverbraucherministerium am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Unter anderem muss die private Haltung dieser Tiere künftig gemeldet werden.

Die NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) verwies anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes auf das „potenzielle Sicherheitsrisiko“ durch besonders giftige Tiere in Privatwohnungen. „Wenn Tiere unbemerkt entweichen, ist die Sicherheit der Nachbarschaft gefährdet.“ Das neue Gesetz solle die Bürger besser schützen.

Die im August 2019 in Herne entwischte Kobra hatte einen aufwändigen Behördeneinsatz verursacht. Während der Suche musste damals ein Mehrfamilienhaus vorübergehend evakuiert werden.

(chal/afp)
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