Gegen Kritik aus der Opposition Landtag NRW verabschiedet Rundfunkänderungsgesetz

Düseeldorf · Die NRW-Regierungsparteien sehen in den Änderungen weniger Bürokratie. Die Opposition im Landtag befürchtet, dass durch die Verkleinerung des WDR-Rundfunkrates die Vielfalt der Vertreter eingeschränkt würde.

 Der WDR (Westdeutscher Rundfunk) und der Dom in Köln. (Archivfoto)

Der WDR (Westdeutscher Rundfunk) und der Dom in Köln. (Archivfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag ein Rundfunkänderungsgesetz verabschiedet. Es sieht verschiedene Anpassungen an den neuen Medienstaatsvertrag für Deutschland vor und eine Verkleinerung des WDR-Rundfunkrats von 60 auf 55 Mitglieder. Die Novelle wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und AfD verabschiedet.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) sprach von einer „maßvollen Verkleinerung des Rundfunkrats“. Die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Gremiums wachse nicht mit seiner Größe. Er warf der SPD vor, die eine Vergrößerung des Gremiums auf 64 beantragt hatte, den Rundfunkrat, wie zu ihren einstigen Regierungszeiten, „weiter aufblähen“ zu wollen.

Der SPD-Abgeordnete Alexander Vogt hielt der CDU/FDP-Koalition vor: „Sie schmeißen Kulturverbände aus dem Rundfunkrat.“ Der Regierung gehe es darum, kritische Stimmen herauszuhalten. Auch der Grünen-Abgeordnete Matthias Bolte-Richter warnte davor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Vielfalt zu schwächen.

Der FDP-Abgeordnete Thomas Nückel hielt dagegen, der Kulturrat sei weiter im Gremium vertreten und zusätzlich jetzt auch zwei Industriegewerkschaften. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Schick wies darauf hin, der WDR-Rundfunkrat habe eine im Ländervergleich „einmalige Größe“ - nur getoppt vom SWR. Dabei sei der WDR nicht mal eine Mehrländer-Anstalt. Der AfD-Abgeordnete Sven Trischler kritisierte die Fortsetzung eines Rundfunk- und Mediensystems, das den etablierten Parteien einen übergroßen Einfluss auf die politische Berichterstattung und „Gefälligkeitsjournalismus“ gewähre.

Aus Sicht der Landesregierung werden mit den Änderungen unter anderem das WDR-Gesetz und das Landesmediengesetz entbürokratisiert. So sollen die Aufsichtsgremien des WDR und die Medienkommission der Landesmedienanstalt künftig auch per Videokonferenz tagen dürfen und es wird ein vereinfachtes Beschlussverfahren für Notfälle ermöglicht.

(chal/dpa)
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