Neuer Gesetzentwurf Streit über Reform des Islam-Unterrichts

Düsseldorf · Juristen halten den Gesetzentwurf in der jetzigen Form für verfassungswidrig.

 Ein Mädchen liest im islamischen Religionsunterricht in einem Schulbuch. Foto: Oliver Berg/dpa

Ein Mädchen liest im islamischen Religionsunterricht in einem Schulbuch. Foto: Oliver Berg/dpa

Foto: dpa/Oliver Berg

Juristen und Sachverständige haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform des islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen geäußert. Der jetzige Gesetzentwurf sehe vor, dass staatliche Stellen die letzte Entscheidung über die Gestaltung des Religionsunterrichts haben könnten, erklärte Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an Universität Münster in einer Experten-Anhörung im Landtag. Die neue Lösung sei im Ergebnis nicht staatsferner als das bisherige Beiratsmodell.

Ende Juli läuft das bisherige Modell aus, auf dem der islamische Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht bisher beruht. Es sieht vor, dass nur vier Organisationen in einem Beirat den gesamten Islam vertreten. Der Beirat entscheidet darüber, welche Religionslehrer eine Lehrerlaubnis erhalten und welche Schulbücher zum Einsatz kommen.

Nach den Vorstellungen von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) soll künftig eine Kommission an die Stelle des Beirats treten. Jede islamische Organisation, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht und mit dem Land einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließt, kann dann dort Mitglied werden.

Mehrere Experten bemängelten jedoch, dass die Voraussetzungen für einen solchen Vertragsabschluss mit dem Land nicht klar definiert seien. Es seien hier noch Änderungen notwendig, um zu einer verfassungsmäßigen Lösung zu gelangen. Wißmann plädierte daher dafür, das bisherige Beiratsmodell bis dahin zu verlängern.

Aus den Reihen der Islamlehrer gab es Kritik an der Erteilung der Lehrerlaubnis. Die Vergabepraxis durch die Islam-Organisationen sei häufig intransparent. Sie gleiche mehr einem Gesinnungstest als einem religionspädagogischen Gespräch, hieß es in der Stellungnahme des Verbandes der Islamlehrerinnen und Islamlehrer. Der vorliegende Gesetzentwurf verspreche in diesem Punkt keine Verbesserung.

Im Extremfall könne diese Vergabepraxis dazu führen, dass Lehrkräfte nach fünf- oder siebenjähriger universitärer und schulpraktischer Ausbildung keine Lehrerlaubnis erhielten. Nach Angaben des amtierenden Beirats für den islamischen Religionsunterricht treten auch Fälle auf, in denen Lehrer das Fach ganz ohne eine entsprechende Lehrerlaubnis unterrichten.

Probleme gibt es den Islamlehrern und dem Beirat zufolge auch bei der Auswahl der Schulbücher. Eine Schulbuchkommission des Ministeriums habe ihre Arbeit offenbar noch nicht aufgenommen, einige Bücher warteten bereits über eineinhalb Jahre auf ihre Begutachtung, erklärte der Beirat. Islamischer Religionsunterricht wird in deutscher Sprache und von in NRW ausgebildeten Religionslehrern gelehrt. Das Schulfach wurde 2018/19 an 234 Schulen erteilt.

(kib)
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