Erschreckende Zahlen 4150 Beschuldigte wegen Kindesmissbrauchs

Düsseldorf · NRW-Taskforce gegen sexualisierte Gewalt an Kindern leitete bereits tausende Ermittlungsverfahren ein. Jetzt soll die Zentralstelle Cybercrime NRW (ZAC) zur dauerhaften Einrichtung werden.

 Im Dunkeln am Laptop. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Dunkeln am Laptop. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die nordrhein-westfälische Taskforce zum Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern hat binnen 15 Monaten 3808 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 4150 Personen würden als Beschuldigte geführt, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch. Einige Internetforen, in denen Pädokriminelle Bilder von Kindern austauschten oder sich zu Gewalttaten verabredeten, hätten Nutzerzahlen, die in die Millionen gingen. „Es ist ein großes gesellschaftliches Problem“, so der Justizminister.

Die Zahl der Tatverdächtigen ist noch größer, als der Minister zum Start der Taskforce mit dem Titel Zentralstelle Cybercrime NRW (ZAC) vermutet hatte. Damals war Biesenbach von 30.000 Verdächtigen ausgegangen, nach heutigen Erkenntnissen seien es noch mehr.Dabei seien Mehrfachnennungen von Tatverdächtigen, die in unterschiedlichen Verfahren geführt werden, bereits herausgerechnet.

Zwar würden nicht alle Nutzer in den Foren auch selbst Fotos posten, aber nach der jüngsten Strafverschärfung gelte auch für das Konsumieren von Kinderpornografie eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Taskforce soll nach dem Willen des Ministers zur Dauereinrichtung werden. Die Stellen der acht dafür eigens abgestellten Staatsanwälte sollen in Planstellen umgewandelt werden. „Der Kampf gegen Kinderpornografie ist mir ein dauerhaftes Anliegen“, betonte Biesenbach.

Die ZAC tritt insbesondere auf den Plan, wenn es um die Verfolgung digitaler Spuren geht. Die Hinweise stammen von sämtlichen Staatsanwaltschaften vor Ort oder von internationalen Organisationen. Allein rund 70 Prozent der Hinweise stammten aus dem Ausland, meist den USA. Das Landeskriminalamt prüfe die Hinweise und binde gegebenenfalls die ZAC ein. Biesenbach prophezeite, dass die Zahl der Hinweise aus Deutschland im kommenden Jahr mit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes noch deutlich steigen werde. Von Januar an müssen auch deutsche Internetprovider alle Verdachtsfälle melden.

Zugleich forderte der Minister, die Speicherzeit der IP-Adressen für die Internetanbieter auszuweiten. In der Praxis hätten die Ermittler oft nur eine Woche Zeit, um eine IP-Adresse auf den tatsächlichen Nutzer zurückzuführen. Die Provider müssen die Daten zurzeit maximal zehn Wochen aufbewahren.

Dieser Einschätzung widersprach SPD-Innenexperte Sven Wolf: „Einem Irrtum dürfen wir nicht erliegen: Dass uns längere Speicherfristen der IP-Adressen zu den Tätern führen. Denn die Täter agieren vor allem im Darknet.“ Schon seit Jahren sei es ein leichtes, ohne IP-Adresse zu surfen: „Da hilft es kaum, rechtliche Grundlagen zu fordern, die schwierig auszugestalten seien und praktisch kaum nutzen“, sagte Wolf unserer Redaktion.

(kib)
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