Weiterbildung Umschulung für einen beruflichen Neuanfang

Raus aus der Arbeitslosigkeit oder sich beruflich noch einmal neu orientieren: Für eine Umschulung kann es verschiedene Gründe geben. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Fortbildung finanziell unterstützt, hängt immer vom Einzelfall ab. Worauf es dabei ankommt.

Wer noch einmal einen ganz neuen Berufsabschluss macht, kann dafür unter Umstände finanzielle Unterstützung bekommen.

Wer noch einmal einen ganz neuen Berufsabschluss macht, kann dafür unter Umstände finanzielle Unterstützung bekommen.

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Beruflich nicht nur die Abteilung und damit das Aufgabengebiet wechseln, sondern sich komplett neu orientieren: Möglich ist das etwa über eine Umschulung. Für einen solchen Schritt kann es viele Gründe geben. Zum Beispiel bei der Bäckerin, die auf einmal unter einer Mehlallergie leidet, ihren Beruf nicht mehr ausüben kann und sich nun zur Altenpflegerin umschulen lässt.

Eine Umschulung bietet sich auch an, wenn jemand wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erziehungszeit längere Zeit nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet hat und sich die Bedingungen im Job stark gewandelt haben. „Manchmal führt schlicht der Wunsch, sich zu verändern oder die Unzufriedenheit mit dem bisher gewählten Berufsweg zu einer Umschulung“, sagt Frauke Pohl vom IBB Institut für Berufliche Bildung.

Nicht zuletzt könnten ungelernte Beschäftigte mit einer Umschulung nachträglich einen Berufsabschluss erwerben, sagt Christian Ludwig von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Denn mit einem anerkannten Abschluss sind die Chancen wesentlich besser, eine dauerhafte Anstellung zu finden, und der Verdienst ist in der Regel mit einer abgeschlossenen Umschulung höher als das Gehalt ungelernter Hilfskräfte.

Gut zu wissen: „Während eine reguläre Ausbildung in der Regel drei Jahre dauert, dauert eine Umschulung zumeist zwei Jahre“, sagt Frauke Pohl. Und generell ist es möglich, eine Umschulung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu absolvieren. „Entweder durch Freistellung während der Arbeitszeit oder berufsbegleitend“, sagt Ludwig. Laut Pohl ist das aber eher unüblich. Der tägliche Arbeitsaufwand dürfe nämlich nicht unterschätzt werden.

Wer eine Umschulung machen möchte, sollte sich in einem ersten Schritt gut informieren, zum Beispiel im Internet. Dazu bietet sich etwa Kursnet an, das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Formale Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Schulabschluss sowie angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Der nächste Schritt nach der Eigenrecherche ist dann der Weg zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Umschulung von dort finanziell gefördert werden soll.

Einen Anspruch auf Förderung der Umschulung gibt es nicht. Die Bewilligung hängt vom Einzelfall ab. „So wird beispielsweise die Eignung eines Kandidaten für den ausgewählten Beruf geprüft“, sagt Christian Ludwig. Dafür schalten die Sachbearbeiter auch den Berufspsychologischen Service (BPS) der Bundesagentur ein.

Diejenigen, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, erhalten einen Bildungsgutschein. Damit ist die Übernahme der Umschulungskosten sichergestellt. Dazu zählen: Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die Kinderbetreuung sowie für auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Zudem erhalten Erwerbslose weiterhin Arbeitslosengeld und Beschäftigte einen Arbeitsentgeltzuschuss für umschulungsbedingte Ausfallzeiten.

Generell ist zwischen einer betrieblichen Einzel- und einer Gruppenumschulung zu unterscheiden. Träger der betrieblichen Einzelumschulung ist der Ausbildungsbetrieb. Er muss über eine Ausbildungsberechtigung verfügen. Es wird ein Umschulungsvertrag geschlossen, die Umschulung findet dann neben dem Betrieb auch in der Berufsschule statt. Bei einer Gruppenumschulung schließen die Teilnehmer einen Vertrag mit einem Bildungsträger ab, der für die Umschulung eine Genehmigung der jeweils zuständigen Kammer benötigt. Neben dem fachtheoretischen Unterricht absolviert man dann Praktika in einem oder in mehreren Betrieben. Die Abschlussprüfung erfolgt in beiden Fällen bei der jeweils zuständigen Stelle, etwa der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.

Wichtig: Bei einer betrieblichen Einzelumschulung gibt es eine Ausbildungsvergütung, sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter keine Leistungen zahlen. Bei Gruppenumschulungen erhalten die Teilnehmer hingegen keine Ausbildungsvergütung, gegebenenfalls aber Geld von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

(dpa/tmn)
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