Gesundheitsbranche Mehr Geld für Pflegekräfte

Der gesetzliche Mindestlohn ist am 1. Oktober auf zwölf Euro gestiegen. In den Pflegeberufen wird bereits seit September mehr gezahlt. Zudem steigt hier der vereinbarte Mindestlohn bis Dezember 2023 noch in mehreren Stufen.

 Die Erhöhung der Pflege-Mindestlöhne ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Die Erhöhung der Pflege-Mindestlöhne ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Ridofranz

Die Menschen standen auf den Balkonen und klatschten – für die Bediensteten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Mit der Corona-Pandemie rückten die Pflegeberufe plötzlich in den Fokus – und damit auch die mäßige Bezahlung der gelernten und ungelernten Pflegekräfte. Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz versprach allerdings schon im November 2019 Besserung: Die Politik hatte entschieden, dass Pflegekräfte mehr Geld bekommen sollten.

„Die Entlohnung in der Pflege ist ein wichtiger Baustein für die Attraktivität des Pflegeberufs“, betont man beim Bundesministerium für Gesundheit. Und so ist die Erhöhung der Mindestlöhne auch ein Werben um Fachkräfte. Nicht ohne Grund: Die Pflegeberufe seien besonders vom Fachkräftemangel betroffen, heißt es beim Institut der Deutschen Wirtschaft. Rund 57.000 Stellen in der Pflege seien deutschlandweit unbesetzt – vor allem Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung werden händeringend gesucht.

Die Mindestlohnerhöhung richtet sich nun aber gleichermaßen an ungelernte und gelernte Kräfte in der Pflege: Für Pflegefachkräfte hat sich zum 1. September 2022 der Mindestlohn von 15 auf 17,10 Euro erhöht – und wird in zwei weiteren Stufen im Dezember 2023 auf 18,25 Euro steigen. Das bedeutet dann bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundgehalt von 3174 Euro monatlich. Pflegekräfte mit einer ein- oder zweijährigen Ausbildung bekommen ab sofort nicht mehr 12,50 Euro, sondern 14,50 Euro pro Stunde, für Pflegekräfte ohne Ausbildung wurde der Mindestlohn im September von zwölf Euro auf 13,70 Euro angehoben. Auch für diese beiden Personenkreise wird der Mindestlohn bis Dezember 2023 weiter steigen.

Und die Pflegemindestlohnkommission hat noch eine weitere Verbesserung ins Spiel gebracht: Der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte hat sich im September 2022 von 26 auf 27 Tage im Jahr erhöht, im nächsten Jahr sollen Angestellte bei einer Fünftagewoche dann bereits 29 Tage Urlaubsanspruch haben.

Die Gewerkschaften wünschen sich aber noch deutlich mehr: Das neue Lohnniveau mache den Pflegeberuf weder attraktiv noch werde dadurch das Abwandern von Pflegefachpersonen ins Krankenhaus gestoppt, heißt es beim Verdi-Bundesvorstand. Der Mindestlohn sorge ausschließlich dafür, eine jahrelang praktizierte Ausbeutung vieler Arbeitnehmer vor allem bei kommerziellen Pflegekonzernen zu verhindern, so die Gewerkschaft.

Vor allem Menschen auf der Suche nach einer sinnstiftenden Arbeit machen sich auf den Weg, um als Pflegefachkraft im Einsatz zu sein. Zu dieser Motivation gesellen sich gute Zukunftsaussichten und ein breites Einsatzfeld, das auf der Suche nach qualifizierten Kräften ist. Dafür wurde auch die Ausbildung reformiert: Seit Januar 2020 werden Auszubildende dazu befähigt, Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Das heißt konkret: Die Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zusammengeführt. Pflegefachkräfte können seitdem in allen Versorgungsbereichen arbeiten. Die Pflegeausbildung kann sowohl in Teilzeit (fünf Jahre) als auch in Vollzeit (drei Jahre) angetreten werden. Bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Helfern in der Pflege kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden.

Die Einsatzgebiete sind dann breit gefächert: Examinierte Pflegefachkräfte können in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten – vom Krankenhaus über Alten- und Pflegeheime bis hin zu Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Hospizen oder ambulanten Pflegediensten. Auch Krankenkassen, Gesundheitsämter oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellen Pflegefachkräfte ein.

Weiterbildungen, um auf der Karriereleiter im Pflegebereich hochzuklettern, können Qualifizierungen zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen oder zum Betriebswirt Management im Gesundheitswesen sein. Auch eine akademische Weiterbildung ist möglich. Fest steht: Die Arbeitgeber erwarten Pflegefachkräfte mit offenen Armen.

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