Bestätigung durch EuGH Unternehmen dürfen Kopftücher unter Umständen verbieten

Luxemburg · Unter bestimmten Umständen können Unternehmen ihren Mitarbeitern das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch verbieten. Einem Gerichtsurteil zufolge, ist ist es keine unmittelbare Diskriminierung, wenn eine solche Neutralitätsregel allgemein und unterschiedslos auf alle Mitarbeiter angewandt wird.

 Das EuGH in Luxemburg (Archivbild).

Das EuGH in Luxemburg (Archivbild).

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch
(felt/dpa)
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