Vatikanstadt Papst erleichtert kirchliche Ehe-Auflösung

Vatikanstadt · Bei der Reform geht es auch um den künftigen Kurs der katholischen Kirche.

Mit einer Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens in der katholischen Kirche hat sich Papst Franziskus über einen wesentlichen Teil des Bischofskollegiums hinweggesetzt. In zwei gestern im Vatikan vorgestellten Apostolischen Schreiben verfügte er eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit katholischer Ehen.

Nach den neuen, ab 8. Dezember gültigen Regeln liegt die Hauptverantwortung bei diesen Verfahren beim Bischof einer Diözese und nicht mehr bei kirchlichen Gerichten. Insbesondere führte Franziskus die Möglichkeit eines Eilverfahrens unter dem Vorsitz des Ortsbischofs ein. Urteile müssen nicht mehr wie bisher in zweiter Instanz bestätigt werden. Die Prozesse sollen für die Gläubigen unentgeltlich sein.

In dem Vorbereitungsdokument zur am 4. Oktober beginnenden ordentlichen Familiensynode im Vatikan heißt es, ein unter der Aufsicht des Bischofs stehendes Verfahren habe "wegen problematischer Aspekte" nicht die einhellige Zustimmung der Synodenväter. Eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens hatten dagegen zahlreiche Bischöfe auf der außerordentlichen Synode im vergangenen Herbst gefordert.

Die Debatte um eine Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens ist Teil der Diskussion um den künftigen Kurs der katholischen Kirche. Während der Papst und mehrheitlich auch die Deutsche Bischofskonferenz pragmatische Lösungen für Gläubige anstreben, die im Konflikt mit den kirchlichen Normen stehen, gibt es aus konservativen Kreisen heftigen Widerstand gegen die Änderungsbestrebungen. Die nun "motu proprio" (allein vom Papst) angeordnete Reform des Eherechts wird deshalb als wichtiger Indikator für die künftige Ausrichtung der katholischen Kirche und den Ablauf der ordentlichen Bischofssynode im Oktober bewertet.

Im Zentrum steht unter anderem die Debatte um das Dogma der Unauflöslichkeit der katholischen Ehe, nach der zum Beispiel bisher eine Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten nicht erlaubt ist. Kritiker mahnen, die Kirche dürfe keine Verwirrung stiften und nicht den Eindruck erwecken, sie erlaube künftig eine "Scheidung auf katholisch", noch dazu im Schnellverfahren.

Eine ähnliche Problematik besteht bei Verfahren zur Feststellung der Ehenichtigkeit. Dabei wird festgestellt, die Ehe sei wegen Fehlern von Beginn an gar nicht zustande gekommen. Diese Feststellung, die teilweise durch drei Instanzen gehen muss und mehrere Jahre dauern kann, soll nun vor allem durch einen nur 30 Tage dauernden "schnelleren Prozess" vor dem Bischof erleichtert werden. Dazu müssen sich beide Ehepartner allerdings über die Nichtigkeit einig sein.

Als ausreichende Begründungen für das Nicht-Zustandekommen einer katholischen Ehe sind künftig zum Beispiel "fehlender Glaube", die "Kürze des ehelichen Zusammenlebens", eine Abtreibung oder eine dauerhafte außereheliche Beziehung ausreichend. Nach der Erklärung der Nichtigkeit können die Gläubigen erneut kirchlich heiraten.

(RP)
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