Nach Entscheidung für Airport Frankfurt NRW will Nachtflugverbot für Köln-Bonn

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt. Das Urteil soll Folgen für NRW haben. Das fordert Horst Becker, der bis zur Auflösung des Landtages als parlamentarischer Staatssekretär unter anderem für Luftverkehr zuständig war.

 Das Terminal des Köln-Bonner-Flughafens.

Das Terminal des Köln-Bonner-Flughafens.

Foto: ddp

Der Politiker der Grünen sagte RP ONLINE, nun gelte es für Land und Bund, das Passagiernachtflugverbot in Köln/Bonn schnellstens auf den Weg zu bringen. "Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung der letzten Jahre zu Nachtflügen verfestigt", sagte Becker.

Die Kernruhezeit in der Nacht unterliege dem besonderem Schutz. "In der Abwägung ist das Bedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner nach Nachtruhe höher zu gewichten, als das wirtschaftliche Interesse der Airlines", erklärte der Verkehrsexperte von Rot-Grün.

Der Richterspruch mache deutlich, dass das durch die Landesregierung geplante Passagiernachtflugverbot in Köln/Bonn rechtlich möglich und in der Sache notwendig sei. "Nun gilt es, schnellsten den dazu vorliegenden Verordnungstext dem Bundesverkehrsminister Ramsauer vorzulegen und ihn so dazu zu bringen, in der Sache endlich Farbe zu bekennen", sagte Becker.

Köln/Bonn sieht keine Auswirkungen

Die Betreiber des Flughafens Köln/Bonn sehen für sich keine Auswirkungen durch das Urteil über ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Derzeit sei nicht geplant, Flüge aus Frankfurt zu übernehmen, sagte der Kölner Airport-Sprecher am Mittwoch. Am Flughafen Köln/Bonn gibt es kein generelles Nachtflugverbot.

Die Lufthansa hat das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen als schweren Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland kritisiert. "Es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird", erklärte Lufthansa-Chef Christoph Franz am Mittwoch.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor das Verbot von Flügen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr in Frankfurt bestätigt. Das Land Hessen muss nun über die Zulassung von Nachtflügen neu entscheiden. Lufthansa werde auch in dem neuen Verfahren für ausgewählte nächtliche Flüge plädieren, erklärte Franz.

Richter bestätigen Urteil

Die Leipziger Richter bestätigten damit weitgehend ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel. Demnach wäre die Lämbelastung durch einen um eine Landbahn erweiterten Flughafen enorm: Im Jahr 2020 werden Prognosen zufolge etwa 280.000 Menschen in der sogenannten Tag-Schutzzone 2 leben, in der es wegen des Lärms gesetzlich verboten ist, Schulen, Kindergärten und ähnlich schutzbedürftige Einrichtungen zu bauen.

Anlass der Klage der Anwohner war unter anderem die behördliche Erlaubnis von 17 Nachtflügen. Die hessische Landesregierung und die protestierenden Bürger hatten sich zuvor eigentlich an einem Runden Tisch auf den Bau der inzwischen in Betrieb genommen Landebahn geeinigt, wenn im Gegenzug dafür zwischen 23 Uhr und fünf Uhr früh Ruhe am Flughafen herrsche.

(csi)
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