Flughafen Frankfurt Gericht fällt Urteil zum Nachtflugverbot

Düsseldorf · Gebannt schauen Gegner und Befürworter des Frankfurter Flughafens nach Leipzig: Im Streit um Nachtflüge wird ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Ein Verbot würde die Fluglärmgegner jubeln lassen.

 Am Mittwoch wird mit Spannung das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen erwartet.

Am Mittwoch wird mit Spannung das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen erwartet.

Foto: dpa

Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Mittwoch sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage der Nachtflüge: Das Land Hessen hatte in der Ausbaugenehmigung für das wichtigste deutsche Luftverkehrs-Drehkreuz durchschnittlich 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr zugelassen. Die Leipziger Bundesrichter hatten in der mündlichen Verhandlung Mitte März Zweifel daran erkennen lassen.

Zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Regelung gekippt, das Land Hessen war daraufhin in Revision gegangen. Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber Fraport halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig, Anwohner klagen dagegen über den nächtlichen Fluglärm.

Derzeit gilt am Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot. Im Oktober ging in Frankfurt eine neue Landebahn in Betrieb, sie verteilt den Lärm in der Region neu.

Auch in weiteren Städten schauen Fluglärm-Gegner heute gebannt nach Leipzig: Derzeit gibt es etwa in München und Berlin Proteste gegen Ausbau-Projekte und wachsenden Lärm. Im Herbst hatte das Bundesverwaltungsgericht die geplante Nachtflugregelung am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg bestätigt.

Demnach sind dort zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Von 0 Uhr bis 5 Uhr gilt ein

(dpa)
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