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Flüchtiger Ex-Renault-Chef Interpol spricht internationalen Haftbefehl gegen Ghosn aus

Beirut · Der frühere Chef des Autokonzerns Renault, Carlos Ghosn, wird nach seiner spektakulären Flucht aus Japan in den Libanon jetzt per internationalem Haftbefehl gesucht.

Interpol stellte eine sogenannte Rote Notiz zur Festnahme und Auslieferung Ghosns aus, wie der Libanon am Donnerstag bestätigte. In Tokio wurde unterdessen die Wohnung Ghosns durchsucht. In Istanbul, wo der Ex-Manager zwischengelandet war, nahm die Polizei sieben Verdächtige fest. Ghosn meldete sich auch selbst zu Wort. "Ich allein habe meine Ausreise organisiert", erklärte er.

Ghosn wies in der kurzen Stellungnahme Medienberichte zurück, wonach ihm seine Frau und andere Familienmitglieder bei der Flucht geholfen haben. Diese Behauptungen seien "falsch und irreführend", erklärte der Ex-Automanager. Seine Familie habe bei seiner Flucht "keine Rolle gespielt".

Die genauen Umstände von Ghosns Flucht sind noch unklar. Laut türkischen Medienberichten landete am frühen Montagmorgen ein Privatjet aus Osaka auf dem Istanbuler Flughafen Atatürk, der von Fracht- und Privatmaschinen genutzt wird. 45 Minuten später hob demnach ein anderer Privatjet Richtung Beirut ab.

Die türkische Polizei verhörte in Istanbul sieben Verdächtige, wie die Nachrichtenagentur DHA berichtete. Neben vier Piloten seien dies ein Angestellter einer Frachtfluggesellschaft und zwei Mitarbeiter des Bodenpersonals.

Das japanische Fernsehen zeigte am Donnerstag live, wie Ermittler die Wohnung Ghosns in Tokio betraten, um Überwachungskameras auszuwerten. Im Libanon, von wo Ghosn sich gemeldet hatte, ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Der Ex-Manager besitzt die französische, die brasilianische und die libanesische Staatsangehörigkeit.

Die von Japan erwirkte Rote Notiz von Interpol traf am Nachmittag im Libanon ein. Das Land hat aber kein Auslieferungsabkommen mit Japan. Die libanesische Regierung hat zudem bereits verlauten lassen, Ghosn sei "legal" eingereist - mit einem französischen Pass und einem libanesischen Personalausweis. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, es gebe keinen Grund für eine juristische Verfolgung im Libanon.

Ghosn war im November 2018 in Japan festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, Firmenkapital zweckentfremdet und private Verluste auf Nissan übertragen zu haben. Er selbst sprach von einer Verschwörung bei Nissan, um ihn loszuwerden. Grund sei, dass er Nissan noch näher an den französischen Autobauer Renault heranführen wollte.

Er saß rund vier Monate in Haft, war aber im Frühjahr unter strikten Auflagen aus der Haft entlassen worden. Ghosn hatte eine Fluchtabsicht bestritten und erklärt, er wolle sich vor Gericht verantworten, um seine Unschuld zu beweisen. Seine Anwälte argumentierten zudem, er sei viel zu bekannt, um unerkannt das Land verlassen zu können.

Wie die Nachrichtenagentur AFP aus Ermittlerkreisen erfuhr, hatte Ghosn eine Sondergenehmigung eines japanischen Gerichts und trug seinen französischen Zweitpass in einer Art Etui bei sich, das durch einen nur seinen Anwälten bekannten Geheimcode verschlossen war. Da sich Ghosn innerhalb Japans relativ frei bewegen konnte, habe er diesen Pass als Nachweis für seinen Aufenthaltsstatus benötigt.

Für seine Ausreise aus Japan nutzte Ghosn diesen Pass aber offenbar nicht. NHK zufolge wird er verdächtigt, unter falscher Identität oder unter Umgehung der Grenzkontrollen ausgereist zu sein. Er könnte demnach in einem Gepäckstück außer Landes geschleust worden sein - das Gepäck von Privatflugzeugen wird nicht durchleuchtet. Der Ex-Automanager könnte auch mit diplomatischer Hilfe die Kontrollen umgangen haben.

Frankreichs Regierung erklärte, sie würde Ghosn nicht ausliefern, sollte er dorthin einreisen. "Wenn Monsieur Ghosn in Frankreich ankommt, werden wir ihn nicht ausliefern, weil Frankreich niemals seine Staatsbürger ausliefert", sagte Wirtschafts-Staatssekretärin Agnès Pannier-Runacher im Sender BFM.

(felt/AFP)
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