Urteil am Landgericht Koblenz Rückschlag für Lieberberg im Streit um "Rock am Ring"

Koblenz · "Rock am Ring" mit Marek Lieberberg, aber ohne die Nürburgring-Besitzer - das wird es nach derzeitigem Rechtsstand nicht geben. Ein Gericht musste über die Rechte an dem Kult-Namen entscheiden.

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Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg darf einstweilen nicht ohne Zustimmung seiner bisherigen Geschäftspartner ein Festival namens "Rock am Ring" auf die Beine stellen. Weder das Ankündigen noch das Bewerben und Veranstalten seien erlaubt, sofern die Nürburgring GmbH nicht zustimme, entschied das Koblenzer Landgericht am Montag. Falls er sich daran nicht hält, droht laut Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Den Streitwert setzte die Landgerichtskammer auf 25 000 Euro fest.

Nach Auffassung der Richter gehören die Rechte an dem Werktitel für das traditionsreiche Event beiden Seiten - nicht Lieberberg alleine.
Inhaber des geschützten Titels sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Ringgesellschaft als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur beteiligt seien. Musik-Riese Lieberberg hatte sich mit dem neuen Nürburgring-Besitzer Capricorn nicht auf eine weitere Zusammenarbeit einigen können und zieht um.

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Mit der Entscheidung hatte ein Antrag auf einstweilige Verfügung der Ringgesellschaft im Wesentlichen Erfolg. Sie wollte verhindern, dass Lieberberg den Namen "Rock am Ring" nach seinem Weggang aus der Eifel im kommenden Jahr mit an einen neuen Festival-Standort nimmt. Im Gespräch sind ein ehemaliges Militärgelände in Mönchengladbach und ein Flugplatz im rheinland-pfälzischen Mendig.

Ob und wo der Name "Rock am Ring" künftig zum Einsatz kommt, ist unklar. Es dürfte auch davon abhängen, ob sich Lieberberg und die Ringgesellschaft außergerichtlich an einen Tisch setzen und sich einigen. Genau das hatte die Vorsitzende Richterin Ingrid Metzger bei einem Verhandlungstermin in der vergangenen Woche angeregt.

Lieberberg-Anwalt Matthias Atrott wollte zu möglichen Gesprächen zunächst nichts sagen. "Wir haben von der Gegenseite diesbezüglich nichts gehört." Nun würden die Gründe für die Entscheidung genau geprüft. "Es ist davon auszugehen, dass diese Angelegenheit die Gerichte noch eine Weile beschäftigen wird", sagte Atrott.

"Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge", erklärte Marek Lieberberg am Montag. Er wies in diesem Zusammenhang auf Unterschiede zwischen der juristischen Einschätzung einerseits und der Geschichte von "Rock am Ring" hin, die von Millionen Fans und ihm persönlich anders bewertet werde. Jedenfalls könne es über die Frage der geistigen Urheberschaft Marek Lieberbergs nach der Gerichtsentscheidung keine Zweifel mehr geben, hieß es in einer Stellungnahme.

"Die Zwillings-Festivals am ersten Juni-Wochenende werden fortbestehen. Neben Rock im Park in Nürnberg ist Mönchengladbach mit seinem parkartigen Gelände der Favorit unter mehreren potenziellen Standorten", teilte Lieberberg in seiner Stellungnahme mit.

Seit Monaten arbeite die Marek Lieberberg Konzertagentur an der Verwirklichung ihres Festivals an einem neuen Standort. "Daran ändert die vorläufige Entscheidung des Landgerichts Koblenz gar nichts." Ob es nun auch zu einem Hauptsacheverfahren kommt, ist noch nicht klar.

Der Sprecher der Ring-Sanierer, Pietro Nuvoloni, sagte: "Wir freuen uns, dass das Landgericht Koblenz unserer Auffassung gefolgt ist." Bei dem Antrag auf einstweilige Verfügung sei es um die Wahrung der Rechte der insolventen Nürburgring GmbH gegangen. Der Werktitel sei ein Vermögenswert. Der Sachwalter der Ring-Gesellschaft hatte zuletzt gesagt, Vermögenswerte seien durchaus erwerbbar. In der Eifel wird nach derzeitigem Stand von 2015 an ein Festival der Deutschen Entertainment AG (Deag) steigen, das bislang mit dem Namen "Grüne Hölle" angekündigt wird.

(dpa)
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