Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Kommentar zur Koalitionsdebatte über Maßnahmen gegen die Corona-Krise Was jetzt in ein Konjunkturpaket gehört und was nicht

Meinung | Berlin · Für klassische Konjunkturprogramme gibt es eine bekannte Ökonomen-Weisheit: Sie sollten möglichst zeitnah und zielgenau im Hinblick auf einen breiten Nachfrageschub wirken und daher auch befristet sein. Viele der derzeit in der Berliner Koalition diskutierten Bestandteile des geplanten Konjunkturpakets erfüllen diese Bedingungen nicht.

 Zahlreiche Neuwagen warten auf ihre Auslieferung.

Zahlreiche Neuwagen warten auf ihre Auslieferung.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Dies gilt insbesondere für die von Finanzminister Scholz vorangetriebene Altschuldenhilfe für Kommunen. Hier geht es gerade nicht um ein Instrument zur Ankurbelung der Konjunktur, sondern um eine langfristige, strukturelle Verbesserung für 2000 hochverschuldete Kommunen und einen kleinen Teil der Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, die lange vor der Corona-Krise diskutiert worden war. Die Altschuldenhilfe gehört deshalb nicht in ein bundesweites Konjunkturpaket und sollte unabhängig davon zwischen Bund und betroffenen Ländern weiter verhandelt werden.

Die Corona-Krise hat die Nachfrage- und Angebotsseite gleichermaßen in einen Schockzustand versetzt. Ein Teil der angebotsseitigen Probleme, etwa die Unterbrechung von Lieferketten, wird automatisch behoben sein, wenn Grenzen wieder offen sind und Produktionen wieder hochgefahren werden. Zur Überbrückung brauchen Unternehmen Liquiditätshilfen. Hier hat die Bundesregierung schnell reagiert, aber die mittelgroßen Firmen mit elf bis 249 Mitarbeitern unverständlicherweise schlechter behandelt als die ganz Kleinen und die ganz Großen. Befristete Soforthilfen auch für mittelgroße Firmen, die bisher von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausgeschlossen waren, wären aber zwingend nötig gewesen, um auch ihnen durch die Krise zu helfen. Es ist gut, dass Wirtschaftsminister Altmaier die Mittelstands-Förderlücke nach wochenlangem Abwarten jetzt endlich schließen will.

Kaufprämien für neue Autos, noch dazu solche, die keine explizit klimaschonenden Motoren haben, werden keinen breiten Nachfrageschub auslösen. Hier muss die Regierung nicht nur den Hintergrund der Autokonzerne berücksichtigen, die in den letzten Jahren hohe Gewinne erzielt und Rücklagen gebildet haben. Auch die Stimmung bei vielen Verbrauchern spielt eine Rolle: Bei ihnen setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Verkehrswende weg vom Auto hin zu Fahrrad, Bahn und ÖPNV aus Klimaschutzgründen unumgänglich sein wird. Und höhere Prämien für E-Autos oder Hybride haben schon bisher nicht viel bewirkt, weil Ladesäulen und günstige Modelle fehlen. Die Auto-Kaufprämie gehört daher nicht in das Konjunkturpaket.

Das Vorziehen und die Erhöhung staatlicher Investitionen in die Ladeinfrastruktur muss dagegen zwingend hinein. Auch den Breitbandausbau sollte die Regierung endlich wirkungsvoller voranbringen.

Kernstück eines Konjunkturprogramms sollten aber Instrumente sein, die private Investitionen und den privaten Konsum ankurbeln. Mit einer befristeten degressiven Sonderabschreibung kann die Regierung erreichen, dass Unternehmen ihre Investitionszurückhaltung aufgeben. Schwieriger wird es mit Anreizen für den privaten Konsum. Einen Familienbonus von 300 Euro pro Kind, wie ihn die SPD propagiert, dürften viele verunsicherte Verbraucher, die es können, derzeit lieber auf die hohe Kante legen. Deshalb wäre es richtiger, die verfügbaren Einkommen perspektivisch zu stützen und die Senkung der Strompreise sowie steuerliche Erleichterungen wie das Vorziehen des Soli-Abbaus in das Konjunkturprogramm aufzunehmen – auch wenn diese Maßnahmen nicht befristet sind. Der Soli-Abbau hätte den Vorteil, dass er Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen entlastet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort